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Sebastian Münzenmaier
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Frage von Michael K. •

Hallo. Wie stehen sie zu einer möglichen Neuberechnung der Beamtenbesoldung bei der ein fiktives Patnereinkommen des Beamten/-in eingerechnet werden soll. Derzeit wird dies in den Ländern diskutiert

Gesetzentwurf des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026-2028. Stellungnahme der Dachgewerkschaft DBB zu diesem Gesetzesentwurfs vom 8.6.2026. Gespräch/Treffen Bundesinnenminister Dobrindt mit DBB Bundesvorsitzender Geyer am 2.10.26

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Antwort von AfD

Die Pläne für ein „fiktives Partnereinkommen“ bei der Beamtenbesoldung lehnen ich ab. Ein loyales und verlässliches Beamtentum ist das Fundament eines funktionierenden Staates. Eine leistungsgerechte und amtsangemessene Besoldung ist daher die verfassungsrechtliche Pflicht des Dienstherrn und kein verhandelbares Almosen. Vorstöße – ob in den Ländern wie Thüringen oder auf Bundesebene –, die Besoldung über Rechentricks wie ein „fiktives Partnereinkommen“ künstlich klein- oder schönzurechnen, sind ein durchsichtiger Taschenspielertrick, um sich um eine verfassungskonforme Alimentation herumzudrücken.

Das vom dbb zu Recht kritisierte Modell greift unzulässig in private Lebensmodelle ein und schafft neue Bürokratie.

Gleichzeitig bedeutet Gerechtigkeit für uns aber immer auch das rechte Maß im gesamtgesellschaftlichen Gefüge: Die Beamtenbesoldung muss stets in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einkommen der hart arbeitenden Angestellten und Arbeiter in unserer Wirtschaft stehen. Gerade in Zeiten anhaltender ökonomischer und sozialer Krisen, in denen die Bürger unter hohen Abgaben und steigenden Lebenshaltungskosten ächzen, darf die Schere nicht weiter auseinanderdriften.

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