(...) für die Anfrage danke ich. Zunächst möchte ich klarstellen, dass die zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht den Vollzug der Haftbefehle beeinträchtigt. Die ursprünglich von den Staatsanwaltschaften ausgeübten Zuständigkeiten nehmen mittlerweile die Ermittlungsrichter bei den Amtsgerichten wahr. (...)
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