Abzocke durch Fluggeselschaften - Warum ist es Fluglinien erlaubt, den Preis für einen Flug einzubehalten, auch wenn man ihn storniert und warum beantworten Sie meine Frage dazu nicht?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
beim Buchen einer Flugreise ist mir ein Fehler unterlaufen. Also habe ich den Flug storniert.
Die Fluggesellschaft hat allerdings (aufgrund des gewählten Tarifs) den vollen Flugpreis einbehalten (und lediglich die Gebühren und Steuern erstattet, die aufgrund der Stornierung auch für die Fluggesellschaft nicht angefallen sind), obwohl der Sitzplatz im Flugzeug theoretisch erneut angeboten werden konnte und dies praktisch sehr wahrscheinlich auch passiert ist.
Ist Ihnen diese Regelung bekannt? Halten Sie diese für akzeptabel?
Oder schließen Sie sich meiner Meinung an, dass bei rechtzeitiger Stornierung eines Fluges neben den Steuern und Gebühren auch die Flugkosten durch die Fluggesellschaft grundsätzlich erstattet werden sollten, womöglich abzüglich einer kleinen Stornierungsgebühr?
Sollte Letzteres der Fall sein, so würde ich Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass im Sinne des Verbrauchers.
Viele Grüße
Sven W.