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Sebastian Brehm
CSU
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Frage von Michael S. •

Gibt es Pläne die drei Klassen Medizin in Deutschland zu beenden und den schrecklichen Basistarif der PKV so umzugestalten, dass man sich nicht mehr wie ein Parasit fühlt beim Arzt

Sehr geehrter Herr Brehm,
in Deutschland wird immer über die zwei Klassen Medizin geredet, in Wahrheit gibt es jedoch eine drei Klassen Medizin. Gemeint sind die "Versicherten" im Basistarif der PKV. Hier sind vorallem zwei Gruppen von Menschen "versichert" Menschen welche sich die horrenden PKV Beiträge nicht mehr leisten können und Menschen, welche innerhalb der ersten 10 Jahre in der PKV krank wurden und wegen Falschberatung (welche man natürlich nicht nachweisen kann) aus der PKV geworfen wurden und nicht mehr in die GKV dürfen (betrifft auch viele Beamte).
Gibt es Pläne diesen Missstand zu beseitigen? Dir Patienten im Basistarif werden von den Ärzten oft als Parasiten angesehen, die es gilt zu vergraulen. Nach jeder Behandlung gibt es neuen Streit um die Erstattung, wegen des niedrigen GOÄ Hebesatzes des Basistarifes. Man zahlt meistens kräftig selbst drauf, obwohl man es sich eigentlich nicht leisten kann. Das kann bis 6000 Eur für Krebsmedikamente reichen im "Sozialtarif".

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de vom 11. September 2021. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

In der Corona-Pandemie hat unser Gesundheitssystem gezeigt, welche Stärken es hat und an welchen Schwächen wir arbeiten müssen. In einem zukunftsfähigen Gesundheitswesen setzen wir auf stärkere vernetzte Zusammenarbeit der einzelnen Akteure und setzen vor allem auf das große Potenzial der Digitalisierung. Unser grundsätzliches Leitbild bleibt aber dabei unverändert, dass alle Patientinnen und Patienten eine hervorragende Leistung bekommen müssen, unabhängig von der Form der zugrunde liegenden Versicherung.

Zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung setzen wir weiter auf einkommensabhängige paritätische Beiträge, also eine Eigenbeteiligung, aber auch einen Steueranteil für versicherungsfremde Leistungen, der dynamisiert und an die tatsächlichen Kosten der versicherungsfremden Leistungen und deren Entwicklung gekoppelt werden.

Den Erhalt unseres Gesundheitssystems erreichen wir auch weiterhin mit der bewährten Selbstverwaltung, der freien Arzt- und Therapiewahl sowie mit dem Zusammenspiel von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Eine Einheitsversicherung und Schritte dahin lehnen wir ab. Das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung und der damit einhergehende Systemwettbewerb haben sich im Hinblick auf die Qualität der Krankenversicherung in Deutschland bewährt. Gerade Menschen, die sich ausschließlich in der GKV versichern können, profitieren von dem Wettbewerb der Systeme. In der privaten Krankenversicherung werden neue, innovative Leistungen schneller Bestandteil der Regelversorgung. Folglich wird der Druck auf die GKV erhöht, diese Leistungen ebenfalls in den Leistungskatalog aufzunehmen. Des Weiteren bietet die private Krankenversicherung den breiteren Leistungskatalog. Damit besteht auch immer ein Vergleichsmaßstab für die GKV. Eine Reduzierung von Leistungen fällt daher schwerer. In einer Einheitsversicherung, also ohne die Dualität der Systeme, besteht die Gefahr, dass der Leistungskatalog nicht mehr dem medizinischen Fortschritt angepasst und sogar mittelfristig auf eine minimale Grundversorgung reduziert wird. Dies würde insbesondere für die einkommensschwachen Bevölkerungsteile ein Problem darstellen, da es ihnen schwerfallen dürfte, Schwächen eines solchen Leistungskatalogs über Zusatzversicherungen abzusichern. Eine solche Einheitsversicherung liefe daher Gefahr, unterschiedliche Leistungsstandards für die Versicherten zu verursachen. Des Weiteren bestehen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung.

Für die Zukunft wollen CDU und CSU auch weiterhin ein flächendeckendes und solidarisches Gesundheitssystem. Ein überproportionaler Anstieg von Beitragsrückständen bei den Krankenkassen war vor 2018 weitgehend auf das Zusammenwirken der obligatorischen Anschlussversicherung und der Einstufung zum Höchstbeitrag als Rechtsfolge der Nichtmitwirkung der betroffenen Person bei der Feststellung ihrer tatsächlich beitragspflichtigen Einnahmen zurückzuführen. Um dieses Problem für die Solidargemeinschaft zu lösen, haben wir die Begründung einer freiwilligen Versicherung über die obligatorische Anschlussversicherung auf Fälle des geklärten Aufenthalts beschränkt. Zur Entlastung aller anderen Mitglieder könnten seit 2019 die Krankenkassen die Zahl ihrer Mitglieder um alle ungeklärten passiven Mitgliedschaften bereinigen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und stehe Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Sebastian Brehm, MdB

 

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