Antwort ausstehend von Sascha van Beek CDU
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CDU Kreis Wesel
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.