Frage von Matthias B. • 26.08.2025

Antwort ausstehend von Sascha van Beek CDU
CDU Kreis Wesel
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Ja ich werde mich dafür einsetzen und einem Verbotsverfahren auch zustimmen.
Wir brauchen ein transparentes und verhältnismäßiges Waffenrecht, dass legale Waffenbesitzer entlastet und gleichzeitig effektive Maßnahmen gegen illegalen Waffenhandel stärkt