
Das Geld dient ausschließlich dem genannten Forschungszweck. Interessenkollisionen im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag und die Unabhängigkeit des RKI bestehen nicht.
Fionn Große
Das Geld dient ausschließlich dem genannten Forschungszweck. Interessenkollisionen im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag und die Unabhängigkeit des RKI bestehen nicht.
Mitte Februar wird diese Verordnung, sofern kein Veto aus den Ausschüssen kommt, auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. Aktuell lässt sich jedoch noch nicht sagen, wann das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist.
Erste Studiendaten zeigen jedoch, dass ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante durch eine Auffrischimpfung erzielt werden kann.
Die Regelung stellt Rechtsfrieden her. Sie zieht einen Schlussstrich unter ein Stromliefermodell, das rechtlich unterschiedlich bewertet wurde