Was tun Sie dafür, dass die Chatkontrolle nicht eingeführt wird, und die SPD so die Bürger vor dem Angriff auf die Pressefreiheit, dem IT-Sicherheitsalptraum und der Gefahr für die Demokratie schützt?
Sehr geehrte Frau Philipp.
Herr Merz hat aktuell das fehlende Vertrauen der Bürger in den Staat thematisiert.
Wichtige Stimmen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Chaos Computer Club appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Chatkontrolle zu verhindern. Sie warnen vor einem Angriff auf die Pressefreiheit, einem IT-Sicherheitsalptraum und einer Gefahr für die Demokratie.
Die geplante Verordnung enthält Vorschriften, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Kommunikation aller Nutzer:innen ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Z.B. auch der Kinderschutzbund ist gegen die Chatkontrolle weil unwirksam.
Infos zu den Gefahren der Chatkontrolle finden Sie z.B. hier:
https://chat-kontrolle.eu/index.php/hintergrund/
Vielen Dank.
Herzliche Grüße,
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch und Ihr Interesse an meiner Haltung zum Vorhaben der sogenannten „Chatkontrolle“.
Seit rund drei Jahren wird auf europäischer Ebene intensiv über den Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum verhandelt. Der ursprüngliche Entwurf sieht vor, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, auch verschlüsselte Kommunikationsinhalte automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt zu überprüfen, entsprechende Verdachtsfälle zu melden und gegebenenfalls zu entfernen.
Der derzeitige Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft hält jedoch weiterhin an anlasslosen Scans privater Kommunikation fest – selbst bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten. Dies würde einen zentralen Grundpfeiler sicherer digitaler Kommunikation massiv schwächen. Aus Sicht der SPD ist dieser Vorschlag nicht zustimmungsfähig, und dieser Einschätzung schließe ich mich mit voller Überzeugung an.
Es freut mich, dass sich inzwischen auch die Unionsparteien den gewichtigen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken anschließen, die wir – gemeinsam mit Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig – von Beginn an geäußert haben.
Für uns als SPD bleibt der Koalitionsvertrag im Bund der Maßstab: Wir haben uns klar zum Schutz der privaten Kommunikation im digitalen Raum verpflichtet. Die Bundesregierung wird auf dieser Grundlage in Brüssel verhandeln.
Gleichzeitig unterstützen wir das Ziel, Darstellungen sexualisierter Gewalt wirksam zu bekämpfen. Dafür braucht es jedoch eine klare rechtliche Grundlage, ein abgestimmtes europäisches Vorgehen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Besonders sensibel sind dabei Regelungen, die auch private Kommunikationskanäle wie Messenger oder E-Mail betreffen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiche Vorschläge erarbeitet, wie Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können (siehe: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-kinder-vor-sexualisierter-gewalt-schuetzen.pdf).
Für mich steht fest: Ich werde nicht von meiner Überzeugung abrücken, dass eine anlasslose und pauschale Überwachung privater Kommunikation – wie sie mit der sogenannten Chatkontrolle vorgesehen ist – rechtswidrig ist und unsere Grundrechte massiv verletzt. Der Schutz der Vertraulichkeit digitaler Kommunikation ist ein hohes Gut, das nicht zur Disposition stehen darf – auch nicht im Namen berechtigter Sicherheitsinteressen.
Gleichzeitig müssen wir sexualisierte Gewalt an Kindern konsequent und effektiv verfolgen sowie Missbrauch entschlossen verhindern – stets rechtsstaatlich, verhältnismäßig und wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp
