Würden Sie sich einsetzen, auch als 2026 neu gewählte MdL, dass so wie in der Verfassung von SH auch im Text des GG BW auf das generische Masculinum verzichtet wird aus feministischer Gerechtigkeit ?
Sehr geehrte Frau MdL Sarah Hagmann (Grünen) in der Verfassung Schleswig-Holsteins kommen z.B. die Wörter LandtagspräsidentIN und MinisterIN durchaus vor, was in der Verfassung Baden Württemberg NICHT der Fall ist, weil dort wie auch in der deutschen Bundesverfassung (Abwesenheit dort des Wortes "BundeskanzlerIN" obwohl wir über 16 Jahre eine genau solche weibliche Bundeskanzlerin hatten) noch das sogenannte generische Masculinum "grammatikalisch" herrscht. Wäre es nicht an der Zeit wenigstens eine bindende Abstimmung im Plenum des Landtages zu halten, ob man eine solche sprachgerechte Verfassung - durch Verzicht auf das generische Masculinum - überhaupt mehrheitlich politisch will, oder man lässt alles beim Alten? Ich meine aber durch meine Frage nicht eine Einführung von Gendern z.B. durch Einführung eines verkürzten Gendernwort Landtagspräsident*in , statt der langen aber grammatikalisch korrekter Form "Landtagspräsidentin oder Landtagspräsident" ). Danke für die Aufmerksamkeit!

Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema geschlechtergerechte Sprache in der Landesverfassung Baden-Württemberg. Ihr Anliegen ist sehr gut nachvollziehbar und greift ein zentrales Thema unserer Demokratie auf: die gleichberechtigte und sichtbare Repräsentation aller Geschlechter – auch in der Sprache unserer Verfassung.
Wie Sie zutreffend feststellen, verwenden einige Landesverfassungen – wie etwa die Schleswig-Holsteins – bereits geschlechtersensible Formulierungen und weibliche Amtsbezeichnungen. Die Verfassung Baden-Württembergs hingegen greift bislang auf das generische Maskulinum zurück, obwohl unsere politische Realität – beispielsweise mit einer Landtagspräsidentin wie Muhterem Aras – längst vielfältiger ist.
Die Fraktion Grüne im Landtag hat sich daher für eine geschlechtergerechte Überarbeitung der Verfassung eingesetzt. Im Rahmen einer entsprechenden Petition wurden im Jahr 2023/24 unter anderem Gespräche mit den frauen- und rechtspolitischen Sprecherinnen der demokratischen Fraktionen geführt und zahlreiche Akteurinnen aus Legislative und Exekutive einbezogen. Auch eine systematische Erhebung der betroffenen Textstellen in der Landesverfassung wurde vorgenommen.
Die rechtliche Bewertung ergab jedoch, dass das generische Maskulinum nach aktueller Auslegung juristisch Personen aller Geschlechter einschließt und somit formal keine Benachteiligung im Rechtssinn entsteht. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine punktuelle Änderung – etwa nur die Amtsbezeichnungen – zu einer uneinheitlichen Gesetzessprache führen und juristische Missverständnisse begünstigen könnte.
Auch wenn wir den politischen Handlungsbedarf nach wie vor deutlich sehen, fehlt es aktuell leider an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Landtag für eine Verfassungsänderung. Zudem hat das Justizministerium in seiner Stellungnahme eine solche sprachliche Anpassung klar abgelehnt.
Dennoch ist uns wichtig zu betonen: Ihr Impuls ist berechtigt und notwendig. Sprache prägt unser Denken – und eine demokratische Verfassung sollte auch sprachlich die gesellschaftliche Realität und Vielfalt abbilden.
Die Fraktion Grüne wird sich daher weiterhin mit Nachdruck für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verfassung einsetzen. Auch ich persönlich werde mich dafür stark machen, dass das Anliegen in kommenden parlamentarischen Debatten präsent bleibt und neue Anläufe für eine Verfassungsänderung vorbereitet werden, sobald sich politische Mehrheiten verschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Hagmann