Würden Sie sich einsetzen, auch als 2026 neu gewählte MdL, dass so wie in der Verfassung von SH auch im Text des GG BW auf das generische Masculinum verzichtet wird aus feministischer Gerechtigkeit ?
Sehr geehrte Frau MdL Sarah Hagmann (Grünen) in der Verfassung Schleswig-Holsteins kommen z.B. die Wörter LandtagspräsidentIN und MinisterIN durchaus vor, was in der Verfassung Baden Württemberg NICHT der Fall ist, weil dort wie auch in der deutschen Bundesverfassung (Abwesenheit dort des Wortes "BundeskanzlerIN" obwohl wir über 16 Jahre eine genau solche weibliche Bundeskanzlerin hatten) noch das sogenannte generische Masculinum "grammatikalisch" herrscht. Wäre es nicht an der Zeit wenigstens eine bindende Abstimmung im Plenum des Landtages zu halten, ob man eine solche sprachgerechte Verfassung - durch Verzicht auf das generische Masculinum - überhaupt mehrheitlich politisch will, oder man lässt alles beim Alten? Ich meine aber durch meine Frage nicht eine Einführung von Gendern z.B. durch Einführung eines verkürzten Gendernwort Landtagspräsident*in , statt der langen aber grammatikalisch korrekter Form "Landtagspräsidentin oder Landtagspräsident" ). Danke für die Aufmerksamkeit!