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Frage von Volker I. •

Sind bei Neuzulassungen von Impfstoffen ebenfalls Herstellerhaftungsbefreiungen vorgesehen? Die Ersatzhaftung des Staates bewegt sich ja leider auf Sozialhilfeniveau.

Link zur mickrigen Ersatzhaftung des Staates (statt Herstellerhaftung) für Impfschäden:

https://www.google.com/amp/s/www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/entschaedigung-corona-impfschaeden-100~amp.html

Impfpflicht bei derartiger Haftungsbeschränkung überhaupt möglich ?

 

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Sehr geehrter Herr I.,

die Frage möglicher Impfschäden ist völlig unzulänglich geregelt. Prinzipiell haftet der Staat laut Infektionsschutzgesetz, allerdings muss die Schädigung dazu über die normalen, vorübergehenden Impfreaktionen hinausgehen und die Impfung als Ursache plausibel sein. Dies nachzuweisen, dürfte extrem schwierig bis unmöglich sein.

Sollte es zu einem Impfschaden kommen, richtet sich der Versorgungsanspruch nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Auch das ist im Infektionsschutzgesetzes ausdrücklich geregelt. Hat allerdings die Ärztin oder der Arzt beim Impfen einen Fehler gemacht, dann haftet sie oder er selbst. Das könnte zum Beispiel sein, wenn der Impfstoff falsch dosiert wurde.

Von der staatlichen Haftung ausgenommen sind in der Regel auch Impfungen mit Impfstoffen, für die es keine Zulassung gibt. Für die neuartigen Impfstoffe gegen Covid wurden die Hersteller explizit von der Haftung befreit, was ich immer kritisiert habe.

Mit freundlichen Grüßen

Sahra Wagenknecht

 

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