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Sabine Zimmermann
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Frage von Michael D. •

Frage an Sabine Zimmermann von Michael D. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

Sie haben den Vorsitz im Familienausschuss.

Auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen (Bundesverordnung) darf man nur ins Freibad, wenn man geimpft oder genesen ist, oder einen amtlich zugelassenen, negativen Antigentest vorweisen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Dies bedeutet faktisch eine Diskriminierung von Nicht-Geimpften, insbesondere auch von Jugendlichen, da diese nur 1 mal pro Woche einen Gratis-Test machen können, sofern überhaupt Testkapazitäten zur Verfügung stehen.

Die Geimpften und Genesenen können täglich ins Bad (oder andere Freizeitangebote wahrnehmen), die Jugendlichen einmal pro Woche.

Die Tests auf eigene Kosten durchzuführen ist quasi unbezahlbar, da zugelassene Tests mehr als 20 Euro pro Person kosten. Der Badbetreiber wird auch kaum eine Teststation auf eigene Rechnung vor dem Bad aufstellen.

Wird beabsichtigt diese mittelbare Altersdiskriminierung kurzfristig abzuschaffen?

Oder sollen die Kinder den Rentnern durch den Zaun beim Baden zusehen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr D.,

Sie schreiben mich in meiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzende an. Als Ausschussvorsitzende habe ich eine neutrale, leitende Funktion und kann nicht auf den Inhalt von Gesetzen Einfluss nehmen. Gesetzentwürfe werden gemäß Art. 76 Abs. 1 Grundgesetz von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages sowie durch den Bundesrat eingebracht. Die weitaus meisten Entwürfe für Bundesgesetze, die später tatsächlich beschlossen werden, gehen aber entweder auf Initiativen der Bundesregierung zurück oder aber auf Initiativen der Koalitionsfraktionen, die ihrerseits auf Formulierungshilfen der Bundesregierung beruhen. Soweit Sie fragen, welche Maßnahmen geplant sind, rege ich deshalb an, dass Sie sich an die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen wenden, um deren politische Vorhabenplanung zu erfragen. Mir selbst sind Gesetzesvorhaben des von Ihnen beschriebenen Inhalts derzeit nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Zimmermann