Wie stehen Sie zu den geplanten Honorarkürzungen der ambulanten Psychotherapie sowie den weiteren Vorschlägen von Frau Warken?
Sehr geehrte Frau Poschmann,
die Vergütung von uns Psychotherapeuten wurde gekürzt und die weiteren geplanten Maßnahmen von Frau Warken untergraben die Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Zielsetzungen. Während öffentlich die Bedeutung psychischer Gesundheit betont wird, werden gleichzeitig strukturelle Entscheidungen getroffen, die genau diese Versorgung massiv schwächen. Im Weiteren sind auch Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Teilhabebedarf betroffen!
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und auf eine Korrektur der vorgesehenen Regelungen hinzuwirken.
Ohne ihre Zustimmung und die ihrer Partei kann der Vorschlag von Frau Warken NICHT durch den Bundestag!!!
Als niedergelassene Psychotherapeutin und alleinerziehende Mutter trage ich täglich Verantwortung für Menschen in oft existenziellen Krisen. Die politischen Rahmenbedingungen sollten diese Arbeit unterstützen – nicht erschweren.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Susanne T.
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Derzeit arbeiten wir in der Koalition daran, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für die nächsten Jahre zu sichern. Ziel ist es, dass die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber stabil bleiben können und nicht unverhältnismäßig stark steigen. Gleichzeitig wollen wir ein hohes Niveau in der Gesundheitsversorgung beibehalten. Deswegen werden alle Beteiligten des Gesundheitswesens einen gerechten Beitrag leisten müssen. Hier hat die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vergangene Woche einige Vorschläge unterbreitet, die die Rahmenbedingungen reformieren sollen.
Die Entscheidung über die Honorare der Psychotherapeuten ist davon unabhängig zu bewerten. Entscheidungen zu konkreten Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Der Gesetzgeber hat dazu gesetzlich den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss beauftragt, der sich einerseits aus den Leistungserbringern (also der kassenärztlichen Bundesvereinigung) und anderseits dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankversicherungen (GKV-SV) zusammensetzt. Weil man dort keine Einigung finden konnte, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) damit beauftragt. Ganz konkret hat dieser jetzt beschlossen, die Honorare pro Therapiestunde um 4,5 Prozent zu senken. Der GKV-SV hat auf eine noch größere Senkung bestanden. Die kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Einlegung von Rechtsmitteln schon angekündigt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesgesundheitsministerin dazu auf, im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht den Entschluss zur Kürzung der Honorare der Psychotherapeuten zu prüfen. Sollten rechtliche Mängel bestehen, muss sie hier aktiv werden. Für die anderen Vorschläge von der Bundesgesundheitsministerin soll in naher Zukunft ein Gesetzesentwurf in den Bundestag kommen. Wir werden diesen genau bewerten und die verschiedenen Aspekte kritisch begleiten. Wir wollen in der Koalition bestenfalls noch vor der Sommerpause eine tragfähige Lösung verabschieden. In dieser sollte ein gerechter Lastenausgleich zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern zum Ausdruck kommen.
Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen leisten einen äußerst wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns deswegen ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann

