Frage von Klara L. • 27.04.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 27.04.2023
ja, die pauschale Beihilfe soll auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die bereits aktuell freiwillig gesetzlich versichert sind.
ja, die pauschale Beihilfe soll auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die bereits aktuell freiwillig gesetzlich versichert sind.
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
Sie ist im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten, wird aber von der Koalition per Änderungsantrag ergänzt.
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
ja, ich halte den Ablauf nach wie vor für realistisch und hoffe auf eine Verabschiedung im April.