Fragen und Antworten

Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Öl- und Koksheizungen sind nicht mehr oder weniger störanfällig als das Fernwärmenetz. Wenn es zu einer Störung kommt, da haben Sie Recht, ist nur eine Mietpartei betroffen und nicht die halbe Stadt. Das ist ein großer Vorteil.

Dafür, wer regiert, ist nicht maßgeblich, wer die stärkste Fraktion ist.

Die Regelungen im Hochschulgesetz sind klar und die Hochschulen haben die Pflicht, das Gesetz einzuhalten.