Rücknahme von Änderungen am Gebäudeenergiegesetz

Der Antrag der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag forderte die Landesregierung dazu auf, sich gegen die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz durch die Bundesregierung auszusprechen sowie im Bundesrat Einspruch gegen die Gesetzesänderung einzulegen. Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz sehen unter anderem die schrittweise Einführung der Verpflichtung vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Der Antrag wurde mit 76 Stimmen abgelehnt, 35 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu. Es gab eine Enthaltung des CDU-Abgeordneten Svend-Gunnar Kirmes.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
76
Enthalten
1
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.