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Sabine Böddinghaus
DIE LINKE
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Frage von Anja T. •

Frage an Sabine Böddinghaus von Anja T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Böddinghaus,

auf der Tourismus-Homepage der Stadt Hamburg wird so die Herbertstraße beschrieben:
„Vor neugierigen Blicken geschützt, gibt es hier käufliche Liebe. Der Zutritt ist nur für Männer über 18 Jahren erlaubt: Die berühmt-berüchtigte Herbertstraße in Hamburg.
Die etwa 60 Meter lange Gasse, die vor den Blicken Neugieriger durch Tore geschützt wird, gehört zum alten Mythos St. Pauli. Hier gibt es die käufliche Liebe seit dem 19. Jahrhundert. Und nur Männern über 18 Jahren wird Zutritt gewährt. Frauen sollten es erst gar nicht wagen, dort hinein zu wollen - sie erwarten Beschimpfungen, faule Eier, kalte Duschen oder mit Urin gefüllte Eimer.“
https://www.hamburg-tourism.de/sehen-erleben/sehenswuerdigkeiten/herbertstrasse/
Halten Sie diese Werbung für angebracht und zeitgemäß?
Können sie mir sagen, wodurch es legitimiert ist, dass eine Straße der Stadt Hamburg ein jugendgefährdender Ort ist von dem auch Frauen ausgeschlossen sind?
Wurden die Tore und Beschilderungen, die „vor neugierigen Blicken schützten“, von der Stadt angebracht? Zum Schutz der Sexarbeiterinnen? Wenn ja, warum nur dort?
Im Wahlprogramm der Linken heißt es:
„…DIE LINKE versteht sich als Partei mit sozialistischem und feministischem Anspruch… Alle politischen Entscheidungen und Vorschläge müssen systematisch danach beurteilt werden, welche Auswirkungen sie auf Frauen und auf Männer haben…“
Gibt es außer der Herbertstraße weitere Straßen, die nicht an einer Stadtentwicklung, im Sinne ihres Wahlprogramms, teilhaben?
Wie stehen Sie zu den bisherigen Protesten von Anwohner*innen und Feminist*innen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Anja Twest

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau T.,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Die Problematik des Betretungsverbots ist tatsächlich komplex und differenziert zu betrachten. Ich nenne Ihnen einige Aspekte, die mir dabei wichtig erscheinen, diskutiert zu werden:

Es ist klar frauendiskriminierend, möglicherweise sogar verfassungswidrig (letzteres müsste eigentlich mal geprüft werden).

Der Schutz und das Bedürfnis der Sexarbeiter*innen müssen Berücksichtigung finden. Sie sind ja für das Durchgangsverbot, um sich zu schützen.

Sowohl BIS, als auch die Polizei argumentieren mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung, was als problematisch angesehen werden kann/muss.

Anwohner*innenproteste sind mir keine bekannt, aber letztes Jahr waren Femen dort zum Frauen*tag mit einer (fragwürdigen) Aktion am Start:

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article189986955/Femen-Aktivistinnen-zerlegen-Sichtschutz-an-Hamburger-Herbertstrasse.html

Und was die Frage nach anderen Straßen betrifft verweise ich auf die Kontaktverbotsverordnung in St. Georg, die sich klar negativ auf die Sexarbeiter*innen dort auswirkt, da sie durch die Kriminalisierung aus der Öffentlichkeit verdrängt werden, was ihre Arbeitsbedingungen nur noch prekärer und tendenziell gefährlicher macht und sicher nicht bei der Bekämpfung von Menschenhandel hilft.

Beste Grüße, Sabine Boeddinghaus

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