
(...) Insofern dürfte Ihnen bekannt sein, dass es mir um den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und nicht um eine Ächtung der Raucher geht. Der von Ihnen in Ihrer aktuellen Frage beklagte "Gestank, wenn man ein Gebäude betreten oder verlassen will" rechtfertigt nach meiner Auffassung keine "rauchfreie Zone von 6 Metern vor Eingängen"; in geschlossen Räumen sind die gesundheitlichen Gefahren durch das Passivrauchen ungleich größer. (...)