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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Stephan F. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Stephan F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

als Gastronom und Bürger darf ich Ihnen mein äußerstes Entsetzen bezüglich Ihres neuesten Vorschlages, die Promillegrenze beim Autofahren auf 0,0 Promille herabzusetzen, ausdrücken.
Dies ist in meinen Augen ein weiterer Vorstoß, die Mündigkeit des Bürgers in Frage zu stellen. Warum lasen Sie das Gesetz nicht so, wie es ist? Haben Sie eine Ahnung, was Sie damit anrichten würden?
Die wäre ein weiterer Dolch, bzw Todesstoß für eine Branche, die bereits durch viele andere Gesezte und Regularien großteils mit der Existenz kämpft.

Meine Frage lautet:
1. Wie ist Ihre Vision von Deutschland bezüglich des Alkoholkonsumes?
2. Sind Sie der Meinung, daß die gesamte Gastronomie in Deutschland mit ihren Mitarbeitern Sie noch weiterhin wählen wird?

Mit freundlichem Gruß

Stephan Feneberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Feneberg,

Ihre Kritik scheint sich auf die vom Drogen- und Suchtrat am 09. Juni 2008 beschlossenen "Empfehlungen für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention" zu beziehen.

Zum "Alkoholverzicht im Straßenverkehr" hat ein Expertengremium darin folgende Einschätzung getroffen: "In Deutschland konnte durch die Absenkung der Promillegrenze und die gleichzeitige Verschärfung der Kontrollen sowie rechtliche Konsequenzen erreicht werden, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschäden, die durch Alkohol bedingt sind, zwischen 1994 und 2004 um rund 44% abnahm (Stat. Bundesamt 2007). Dennoch gibt es keine Entwarnung: Alkohol am Steuer gehört noch immer zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle und ist verantwortlich für rund jeden neunten Verkehrstoten. Dabei sind junge Fahrer überproportional häufig in alkoholbedingte Unfälle verwickelt. Für jeden dritten Unfall unter Alkoholeinfluss sind junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren verantwortlich. Der Gesetzgeber reagierte im Jahre 2007 auf diese Situation mit der gesetzlichen Verankerung des Fahrverbots unter Alkoholeinfluss für Fahranfänger und für Fahrer unter 21 Jahre."

Mittelfristig wird "von der AG Suchtprävention empfohlen, die Maßnahmen zur Förderung der Nüchternheit zu verstärken. Um die Zahl der Straßenverkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss weiter zu senken, sollte die Promillegrenze weiter herabgesetzt werden. ... Die Senkung von Obergrenzen der Blutalkoholkonzentration ist eine der wirkungsvollsten Strategien, um Alkoholfahrten im Straßenverkehr zu reduzieren. Empfohlen wird, die Promilleobergrenze wie in Schweden und Norwegen zunächst auf 0,2 Promille abzusenken. Ziel ist langfristig die Null-Promille-Grenze für alle, die sich ans Steuer setzen. ... Um alkoholisierte Fahrerinnen und Fahrer am Fahren zu hindern, sollten Schulungen für das Gaststättengewerbe implementiert werden. ... Zur Förderung der Punktnüchternheit in Situationen mit Gefahrenpotential sollten Jugendliche gezielt angesprochen werden. ... Es wird auch empfohlen, die Alkoholprävention in die Ausbildung von Fahrschülern perspektivisch zu integrieren ..." Abgeleitet aus diesen mittelfristigen Empfehlungen enthält der in den "Empfehlungen für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention" zur kurzfristigen Umsetzung empfohlene Maßnahmekatalog dann unter anderem auch die "Einführung der 0,2-Promille-Grenze bei der Führung von Fahrzeugen als erster Schritt in Richtung 0-Promille-Grenze."

Um es noch einmal klar zu sagen, es handelt sich um "Empfehlungen für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention", die eine von Experten erarbeitete Zusammenfassung möglicher Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention darstellen. Der vollständige Text der Empfehlungen ist auf der Website http://www.drogenbeauftragte.de abrufbar. Im Sinne eines transparenten Entscheidungsprozesses werden die Empfehlungen unter Berücksichtigung vielfältiger, auch wirtschaftlicher, Interessengruppen diskutiert. Auch der DEHOGA, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, hatte in einem ersten Hearing am 15. September 2008 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen Umsetzung finden werden, ist Gegenstand eines Abstimmungsprozesses, dessen Abschluss nicht vor Ende diesen Jahres zu erwarten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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