
(...) Vorrang haben hier die Tarifparteien, wo sie aber keinen Mindestlohn festlegen, muss es eine staatliche Untergrenze geben. Diese sehen wir bei mindestens 7,50 € pro Stunde und das muss natürlich als absolute Untergrenze in jeder Branche gelten. Natürlich muss dabei aber auch klar sein, dass für qualifizierte Arbeit der Mindestlohn höher liegen muss. (...)