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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Patrick K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Patrick K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bätzing,

gibt es Pläne von Seiten der Bundesregierung, die Plakatwerbung und die Werbung im Kino für Tabakerzeugnisse in Deutschland endlich zu verbieten?

Können Sie mir einen zeitlichen Ausblick liefern, wann das der Fall sein könnte? Da ja die EU offensichtlich leider noch keine hinreichenden Kompetenzen auf dem Gebiet hat, sollte der Bund aktiv werden, dass zukünftig nicht mehr für die schlimmste Suchtdroge überhaupt auch noch geworben werden darf.
Selbst eine einzige Person, die dadurch nicht mit dem Rauchen anfängt, ist Begründung genug.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Kast

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kast,

mit der Umsetzung der EU-Tabakwerbeverordnung in Deutschland sind ein Verbot grenzüberschreitender Werbung für Tabakprodukte in der Presse und im Internet sowie ein Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie durchgesetzt worden. Darüber hinaus wurde mit der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes ein Verbot der Vorführung von Werbefilmen und Werbeprogrammen mit Tabakwerbung bei Kinovorführungen und ähnlichen Veranstaltungen vor 18 Uhr ausgesprochen.

In seiner Sitzung am 09. Juni 2008 hat der Drogen- und Suchtrat zudem "Empfehlungen für ein nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention" beschlossen, die eine von Experten erarbeitete Zusammenfassung möglicher Maßnahmen im Bereich der Tabakprävention darstellen. Der vollständige Text der Empfehlungen ist auf der Website www.drogenbeauftragte.de abrufbar.

In den Empfehlungen wurde von den Experten unter anderem die Einschätzung getroffen, "dass über die bereits bestehenden Einschränkungen zur Tabakwerbung hinaus weitere Werbebeschränkungen für Tabakprodukte notwendig sind, um eine Senkung im Rauchverhalten in der Bevölkerung zu erzielen". Als Strategieempfehlungen wurden daraus unter anderem "umfassende Werbeverbote für Tabakprodukte in sämtlichen Medien" sowie ein "Verbot der (Großflächen-)Plakatwerbung für Tabakwaren" abgeleitet. Insgesamt benennen die Empfehlungen zum strategischen Zielfeld "Verbote und Rechtsverordnungen zur Tabakwerbung einführen" verschiedenste kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen Umsetzung finden werden, ist Gegenstand eines Abstimmungsprozesses, dessen Abschluss nicht vor Ende diesen Jahres zu erwarten ist. Im Sinne eines transparenten Entscheidungsprozesses werden die Empfehlungen derzeit unter Berücksichtigung vielfältiger, auch wirtschaftlicher, Interessengruppen diskutiert. Auch das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) hatte in einem ersten Hearing am 15. September 2008 die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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