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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Bastian R. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bastian R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

seid einiger Zeit sind ja nun legale "Räuchermischungen" im Handel, die, wenn man sie raucht, Cannabis ähnliche Wirkungen erzielen. Gemeint sind z.B. Spice, Sence, Smok, Skunk, usw.

Mittlerweile sind auch die Medien darauf aufmerksam geworden. Ganz besonders über Spice liest und sieht man doch sehr viel, wie auch am 28.08. in den RTL II Nachrichten, in denen auch Sie interviewt wurden. So sagten Sie, dass Spice nicht verboten werden könne, da es eine Mischung aus mehreren Kräuterextrakten ist. Wäre es dennoch nicht möglich einzelne Inhaltsstoffe davon zu verbieten? Die meisten davon sind bei uns sowieso völlig unbekannt, was es wohl ein leichtes für Sie machen würde diese zu verbieten (siehe Salvia Divinorum) oder nicht? Oder kann es sogar sein, dass Sie diese Mischungen gar nicht verbieten wollen? Erfhoffen Sie sich, dass die Leute die für eine Cannabislegalisierung eintreten, weniger werden, da sie mit den Mischungen einen guten Ersatz haben?

Desweiteren sagten Sie in dem Interview, dass verstärkt Aufklärung über diese Mischungen betrieben werde. Doch wie soll man über etwas aufklären, von dem man selber weder Lang- noch Kurzzeitwirkungen weiß? Sind denn schon staatliche Studien oder Forschungen über Spice oder andere Räuchermischungen geplant?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ramgraber,

Spice ist eine Mischung aus mehreren Kräuterextrakten.

Stoffe und Zubereitungen, dazu zählen auch Pflanzen und Pflanzenteile, werden dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt, wenn dies

1. nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit,

2. wegen der Möglichkeit, aus einem Stoff oder unter Verwendung eines Stoffes Betäubungsmittel herstellen zu können, oder

3. zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist (§1 Abs. 2 BtMG). In der Regel werden dem BtMG unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien nur einzelne Stoffe oder einzelne Pflanzen unterstellt. Die Unterstellung ganzer Kräutermischungen, noch dazu solcher, deren Zusammensetzung unbekannt ist, ist nicht möglich. Einige Bestandteile der angebotenen Kräutermischungen enthalten Inhaltsstoffe, die eine biologische Wirkung beim Menschen entfalten können. Es liegen derzeit jedoch für keine dieser Pflanzen belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die eine Unterstellung unter das BtMG rechtfertigen würden.

Als Vergleich führen Sie die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz an. Salvia divinorum ist im Unterschied zu den Kräutermischungen eine Pflanze, die psychoaktive Wirkstoffe enthält. Der Hauptwirkstoff der Pflanze ist das Salvinorin A, ein Diterpen, das schon in geringen Mengen eine starke halluzinogene Wirkung haben kann. Salvinorin A gilt als das potenteste natürlich vorkommende Halluzinogen. Die getrockneten Blätter können geraucht werden, wobei die Wirkung sehr plötzlich eintreten kann. Je nach Menge hält die Wirkung zwischen fünf und ca. 30 Minuten an. Frische und getrocknete Blätter werden gekaut und können einen bitteren Geschmack haben. Hier setzt die Wirkung etwa nach 10 Minuten ein und kann dann bis ca. eine Stunde vorhalten. Salvia divinorum ist keine Partydroge, da es - besonders in hohen Dosen - zu ungewöhnlichen und heftigen psychischen Effekten kommen kann, bei denen sich das Körpergefühl sehr stark verändert.

Da es sich um ein Halluzinogen handelt, muss man davon ausgehen, dass der Konsum von Salvia auch die für Halluzinogene typischen psychischen Risiken nach sich ziehen kann. Aus nachvollziehbaren Gründen wurden keine klinisch-pharmakologischen Untersuchungen der Droge am Menschen durchgeführt, so dass man "von einem hohen, bisher aber nicht quantifizierbaren Risiko ausgehen muss" (Zitat der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker).

Die so genannten biogenen Drogen wie auch die Kräutermischung Spice sind nicht an sich gefährlich, sondern nur dann, wenn sie missbräuchlich verwendet werden und dadurch psychische und/oder gesundheitliche Schäden hervorrufen könnten. Hier muss Aufklärung über die Risiken betrieben werden. Denn es gibt einen Angebotsmarkt, der spezielle Bedürfnisse von Jugendlichen anspricht und die möglichen Risiken - gesundheitliche Schäden, psychische Störungen verstärkend oder hervorrufend, Abhängigkeit - verharmlost.

Zu Ihrer Unterstellung, ich könnte mir erhoffen, dass die Leute, die für eine Cannabislegalisierung eintreten, weniger werden, da sie ersatzweise Spice konsumieren, kann ich Ihnen mitteilen, dass kaum davon auszugehen ist, dass diese sogenannten biogenen Drogen, die in der Regel nur von einer kleinen Teilgruppe von Konsumenten psychoaktiver Substanzen regelmäßig konsumiert werden, Cannabis ersetzen. Außerdem scheue ich nicht die Auseinandersetzung mit Menschen, die für die Legalisierung von Cannabis eintreten.

Selbstverständlich werde ich die weitere Entwicklung hinsichtlich des Konsums von Kräutermischungen wie Spice usw. beobachten.

Mit freundlíchen Grüßen

Sabine Bätzing

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