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Rüdiger Kruse
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Frage von Michael E. •

Frage an Rüdiger Kruse von Michael E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Kruse.

Werden Sie sich dafür einsetzen eine Wahlrechtsreform noch bis Ende 2017 zu beschließen? Ein Hauptpunkt dieser Reform wäre für mich u.a. die Begrenzung der Mandate auf max. 500 Abgeordnete. Ein Ja oder Nein als Antwort würde mir schon genügen.

Danke
Michael Ecks

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ecks,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu einer möglichen Reform des Wahlrechts.

Ja, ich unterstütze die Bestrebungen, in dieser Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform zu verabschieden. Der aktuelle Vorschlag, den der Präsident des Deutschen Bundestags, Prof. Dr. Norbert Lammert, den Fraktionen im April 2016 übermittelt hat, bietet eine gute Grundlage zur Diskussion.
Im Jahr 1996 hat der Gesetzgeber die Sollstärke des Bundestags auf 598 Mitglieder festgelegt. Seit der Bundestagswahl 2013 liegt diese Zahl bei 631 (vier Überhang- und 29 Ausgleichsmandate). Bei dieser Mandatsanzahl ist die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewährleistet. Ich denke, dass sich eine mögliche künftige Obergrenze an dieser Zahl orientieren wird.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse