(...) Das heißt, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Denn auch wenn beide Leistungen aus verschiedenen "Töpfen" finanziert werden, so haben sie doch den gleichen Zweck. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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