
(...) Was die sogenannte Vorratsdatenspeicherung angeht, so ist es Deutschland gegen den Widerstand anderer Mitgliedstaaten gelungen, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer auf 6 statt wie auf EU-Ebene gefordert 36 Monate begrenzt worden. (...)