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Rolf Mützenich
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Frage von Sebastian P. •

Frage an Rolf Mützenich von Sebastian P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Mützenich, ich habe Sie eben zu Abrüstung und Rüstungskontrolle im Bundestag gehört. Dazu frage ich Sie bezüglich des deutschen Verhältnisses zu Atomwaffen, das im Kriegswaffenkontrollgesetz in den §§ 16 und 17 festgelegt wurde. Wie stehen Sie dazu, daß dort im § 17 sehr viele Verbote in Bezug auf Atomwaffen formuliert wurden, im § 16 alle diese Verbote aber aufgehoben werden, solange die im § 17 verbotenen Aktivitäten innerhalb der Nato stattfinden. Damit wäre für Deutschland die Entwicklung, der Bau, die Stationierung von Deutschen Atomwaffen erlaubt, auch die Kooperation mit anderen Natopartnern bei der Entwicklung, dem Bau, der Stationierung usw. von Atomwaffen - werden Sie dafür eintreten, den auch dem Atomwaffensperrvertrag widersprechenden § 16 des KWKG zu streichen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pflugbeil,

vielen Dank für Ihre Frage.

Deutschland hat auf den Besitz von Massenvernichtungswaffen verzichtet. Dieser Verzicht wurde zuletzt im 2+4-Vertrag von 1990 auch für das vereinte Deutschland bekräftigt und war im Übrigen auch eine Bedingung für die Zustimmung der ehemaligen vier Siegermächte. Dort heißt es in Artikel 3 (1): „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.“

Der von Ihnen benannte § 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes bezieht sich auf die nuklearen Teilhaberechte, die sich im Rahmen der NATO-Nuklearstrategie ergeben. Hier geht es konkret um die noch in Deutschland verbliebenen etwa 20 amerikanischen taktischen Nuklearwaffen, die auch heute noch auf dem Fliegerhorst Büchel in Rheinland Pfalz lagern. Im Kriegsfall können Piloten aus Büchel, im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO, diese Nuklearwaffen einsetzen, falls der US-Präsident diese freigeben würde. Die deutschen Tornados wären damit sozusagen die Träger für diese Nuklearbomben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hält die atomaren Kurzstreckenraketen für überflüssig und plädiert seit langem für deren vollständige Verschrottung. Dabei geht es allerdings nicht nur um das in Deutschland verbliebene gute Dutzend, sondern wir plädieren für eine Null-Lösung und eine Verschrottung bei den taktischen Nuklearwaffen insgesamt – d.h. nicht nur die amerikanischen, sondern auch die tausende in Russland lagernden Waffen müssten verschrottet werden.

Mit dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama gibt es seit langem wieder Hoffnungen auf ernsthafte und wirksame Abrüstungsschritte. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibt es, die Nichtverbreitung von Waffen und Massenvernichtungsmitteln zu sichern sowie das internationale System der Rüstungskontrolle auszubauen und effizient zu gestalten.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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