Doppelverbeitragung
Sehr geehrter Herr Mützenich,
hier noch mal die altbekannte Frage, wann wird die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abgeschafft?
Wie von Herrn Scholz zwar versprochen, aber nicht gehalten, ist es nach wie vor ärgerlich, dass dieses Thema überhaupt nicht mehr vorkommt. Es geht nicht um die Doppelbesteuerung, sondern nur um die doppelte Verbeitragung von jahrelang eingezahlten Beiträgen zur Altersabsicherung, die ja bereits sozialversicherungspflichtig während der Einzahlungsphase sowohl vom Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer gezahlt wurden.
Vielen Dank für eine Rückantwort.

Sehr geehrte Frau S.,
es ist und bleibt ein erklärtes Ziel der SPD-Fraktion, Rentner:innen zu entlasten. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum "Wachstumschancengesetz", das durch die Union zuvor blockiert wurde, wird es zukünftig Erleichterungen bei der Höhe der Besteuerung von Renten und Betriebsrenten geben. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahme zur Vermeidung einer zukünftigen Doppelbesteuerung von Renten umgesetzt. Der Besteuerungsanteil von Renten wird ab dem Rentnerjahrgang 2023 nicht mehr um einen Prozentpunkt, sondern nur noch um einen halben Prozentpunkt erhöht. Eine vollständige Besteuerung der Rente erfolgt erst für den Rentnerjahrgang 2058. Um eine Doppelbesteuerung auch in jedem Einzelfall zu verhindern, arbeitet die Bundesregierung an weiteren Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich