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Rolf Mützenich
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Frage von Markus W. •

Frage an Rolf Mützenich von Markus W. bezüglich Recht

Schönen guten Tag!

Bin seit 3 Jahren geschieden! Zahle in Steuerklasse 1 Unterhalt! OK! Jetzt kommen noch Soli, Pflege, Renten-, Sozialabgaben, Miete, hohe Sprit- und Energiepreise dazu! Teure Lebenserhaltungskosten nun ja nicht vergessen! Mir bleibt nicht mehr viel übrig! Kann froh sein, noch arbeit zu haben! Doch werden wir Väter, nach der Trennung, nicht doch im Stich gelassen? Wir werden wie Junggessellen geführt und müssen dann vom Netto, den Unterhalt bestreiten! 1/2 Kind kann ich angeben! Haben Sie schon mal ein halbes Kind gesehen? Wollte eigentlich eine glückliche Familie gründen! Es ging leider schief. Muß ich jetzt auf jeglichen Kontakt zu meinem Sohn verzichten und nur Zahlen!
Glücklicher weise gilt in den meisten Fällen, heute das 1/2 Sorgerecht! Trotzdem ist die Verteilung mit dem Umgang nicht gerecht! Es wir viel geschimmpft, über Sonntagspapa! Doch wenn dieser, sein Kind nur alle 14 Tage sieht, kann ich es vollkommen vestehen, daß er diesem einiges bieten möchte! Mir persönlich fällt es heute schwer nochmal von vorne anzufangen! Familie , Kinder! Würde gerne Ihre Meinung dazu höhren und Danke für die Zeit und Bemühungen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Werth,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich kann verstehen, dass sie nach all den Belastungen und als geschiedener und Unterhalt zahlender Vater am Monatsende nicht mehr viel übrig haben. Sie können Ihren Sohn auch in Zukunft sicherlich regelmäßig sehen. Gerade die rot-grüne Regierung hat die Rechte der Väter gestärkt. Die Höhe der Unterhaltszahlungen an die Mutter ist von den Gesetzgebern in der so genannten Düsseldorfer Tabelle genau festgelegt. Ich kann nachvollziehen wie schwierig und subjektiv ungerecht solche Zahlungen sein können. Der Gesetzgeber muss in diesem Falle aber auch das Wohl der geschiedenen und allein erziehenden Mütter beachten. Wie sie sicher aus wissen, gibt es genug Fälle, in denen die Mütter keinerlei Unterhalt vom Vater erhalten. Ich weiß, dass dies für Sie nur ein schwacher Trost ist. Wenn Sie weitere Fragen haben empfehle ich Ihnen die Internetseite „vaeterseiten.de“. Dort finden Sie nicht nur Informationen, sondern können sich auch mit anderen betroffenen, unterhaltspflichtigern Vätern austauschen. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

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