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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Friedel A. •

Frage an Rolf Mützenich von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Alt,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden kurz beantworten möchte.

Zu 1.: Ich bin derzeit ausschließlich Parlamentarier. Meine Arbeit als Abgeordneter füllt den Großteil meiner Zeit aus.

Zu 2.: Ich übe keinerlei bezahlte oder sonstwie vergütete Tätigkeiten in Vorständen und Aufsichtsräten aus. Allerdings habe ich einige Ehrenämter übernommen. Ich bin u.a. Kuratoriumsmitglied des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln, Mitglied des Vorstands beim Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. Köln, Mitglied bei Kindernöte e.V. sowie Vorstandsmitglied der Deutsch-Iranischen Gesellschaft e.V.. Darüber hinaus unterrichte ich -ebenfalls unentgeltlich - an der Universität Köln im Fachbereich Politikwissenschaft.

Zu 3: Ich werde, wenn ich wieder in den 16. Bundestag gewählt werde, auch weiterhin den Beruf des Bundestagsabgeordneten als Vollzeitjob ausüben.

Zu 4: Ja; sofern der Ältestenrat die Verhaltensregeln weiter verschärfen sollte, werde ich auch dem zustimmen!

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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