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Rolf Mützenich
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Frage von Marcus K. •

Frage an Rolf Mützenich von Marcus K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mützenich,

als Bewohner Ihres Wahlkreises interessiert mich, wie Sie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesvorschlag "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" abzustimmen gedenken.

Ich möchte Ihnen in einigen Worten meine Position darlegen:
Jeder Missbrauch von Schutzbefohlenen gehört meiner Meinung nach massiv bestraft, Kinderpornographie, als solcher Missbrauchs, dementsprechend auch.
Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, leicht zu umgehende Websperren - es ist nur eine Frage von wenigen Minuten, Google und Youtube, bis man die Liste und die Mechanismen, die dem BKA anvertraut werden sollen, umgangen hat - als Mittel zu installieren, um den Zugriff auf Kinderpornographische Seiten zu verhindern.

Seiten, die bekannt sind, sonst wären sie nicht in der Liste, und oft in Staaten gehosted werden, in denen ebenfalls derartige Verbrechen unter Strafe stehen. Als Beispiel seien die USA genannt und meines Wissens sind auf skandinavischen Sperrlisten auch einige hundert Server, die in Deutschland beheimatet sind, aufgeführt.
Hier stellt sich die Frage: Warum werden diese Server nicht abgeschaltet und die Betreiber empfindlich bestraft?

Ich bin allerdings nicht nur Bürger Ihres Wahlkreises, sondern betrachte mich ebenfalls als Netizen, der seit 15 Jahren im Internet unterwegs ist und für den die schrankenlose Kommunikation eine Art Globalisierung des Bürgers darstellt.

Insofern stellt der Versuch der Installation eines unkontrollierten(!) Regulierungsmechanismus, der den Bürgern vorschreibt, welche Seiten er nicht besuchen darf, ohne dass diese Sperrlisten einer demokratischen Prüfinstanz vorgelegt wurden - so wie dies der derzeitige Gesetzesentwurf vorsieht.
Im Gegenteil, die Art und Weise, wie IT-Experten von Politikern abgekanzelt werden, erzeugt nicht nur bei mir Misstrauen ggü. der Politik.

MfG, Marcus Klein

PS: Bei Interesse lasse ich Ihnen gerne eine Liste mit Internetseiten zum Thema Sperrungen von Webseiten zukommen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und die Opfer werden immer jünger. Deswegen ist es notwendig, den Zugang zu Internetseiten, die Kinderpornographie verbreiten, zu beschränken, auch wenn diese aus dem Ausland kommen.

Internetprovider in Deutschland sind heute schon gesetzlich dazu verpflichtet, derartige Inhalte von ihren Servern zu nehmen. Trotz der Anwendung von Rechtshilfeabkommen gelingt es oft nicht, ausländische Täter zur Rechenschaft zu ziehen, wenn man sie denn tatsächlich ausfindig machen konnte. Und trotz internationaler Rechtsabkommen hat Deutschland keine Handhabe, Server im Ausland abschalten zu lassen oder die Betreiber zu bestrafen.

Mit dem derzeit diskutierten Gesetz soll eine erste rechtliche Grundlage geschaffen werden, zumindest den Zugriff auf ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu beschränken. Da es technisch nicht möglich ist, denn Zugang vollständig zu unterbinden, ist es wichtig, diesen zumindest so schwer wie möglich zu machen. Es geht bei dem Gesetz um die Bekämpfung krimineller Handlungen und nicht darum, das freie Surfen im Internet oder (legale) Inhalte dort zu beschränken.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben

verbleibe ich

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