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Roland Theis
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Frage von Erhard P. •

Was tut die CDU gegen das andauernde Unrecht bei der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten?

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Antwort von CDU

Die CDU hat das Thema der Belastung von Betriebsrentnern aufgegriffen und mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz eine spürbare Entlastung geschaffen. Seit 2020 gilt ein Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten, der zum 1. Januar 2026 auf 197,75 Euro monatlich gestiegen ist. Auf diesen Betrag werden keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Ziel war insbesondere die Entlastung von Beziehern kleiner und mittlerer Betriebsrenten.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im ersten Regierungsjahr die betriebliche Altersvorsorge durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz weiter gestärkt. Dazu gehören eine bessere Förderung von Geringverdienern, mehr Flexibilität bei Arbeitgeberwechseln, erweiterte Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Betriebsrenten.

Die CDU hält damit an ihrem Kurs fest, Betriebsrentner schrittweise zu entlasten und die betriebliche Altersvorsorge auszubauen. Eine vollständige Abschaffung der Beitragspflicht für Betriebsrenten wird jedoch derzeit nicht angestrebt. Als Begründung werden die finanziellen Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Herausforderungen des demografischen Wandels angeführt.

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