Stimmen sie auch der Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung zu ? Sind sie auch für die Aufhebung des Ehegattensplitting? Stimmen sie auch für den Wegfall der Familienversicherung?
Stimmen sie auch der Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung zu ?
Sind sie auch für die Aufhebung des Ehegattensplittings ?
Stimmen sie auch für den Wegfall der Witwenrente ?
Stimmen sie auch für den Wegfall der Familienversicherung, wenn das letzte Kind ( egal wie viele die Familie ). 6 Jahre alt ist
Ich, Mutter von 8 erwachsenen Kinder ( alle studiert ) und Großmutter von 15 Enkel habe dieses Modell gewählt mein Mann ist der Hauptverdiener gewesen und ich blieb nach meinem Studium zu Hause bei unseren acht Kindern um sie möglichst optimal zu fördern und die Familie zu pflegen
Bitte was ist mit ihrer CDU passiert , ich hätte noch unzählige Fragen an sie und meine ehemalige Partei , denn fas können sie nicht mehr sein, da sie all ihre Versprechen nicht einhalten 😢
Mit enttäuschten Gefühl
Guten Tag,
haben Sie vielen Dank für Ihre offene Zuschrift und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation und Ihre Enttäuschung so deutlich schildern. Ihre Lebensleistung als Mutter von acht Kindern und Großmutter von 15 Enkelkindern verdient Anerkennung. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Familienentscheidung wissen möchten, welche Auswirkungen die derzeit diskutierten Veränderungen auf Familien haben könnten.
Gerne möchte ich auf Ihre Fragen einzeln eingehen und Ihnen meine persönliche Einschätzung zu den von Ihnen angesprochenen Punkten darlegen.
Die Kommission hat sich in ihren Beratungen eingehend mit der Frage des künftigen Renteneintrittsalters befasst. Für die Zeit nach 2031, ab dem Geburtsjahrgang 1965, schlägt die Kommission vor, das Renteneintrittsalter moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Das soll mit Augenmaß geschehen: Mit dem vorgeschlagenen Anpassungsmechanismus – acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen bei einem zusätzlichen Lebensjahr – soll das derzeitige durchschnittliche Verhältnis von rund 40 Jahren Erwerbsleben zu rund 20 Jahren Rentenbezugszeit etwa konstant gehalten werden. Die Altersgrenze würde damit nur langsam und nur dann steigen, wenn auch die Lebenserwartung zunimmt. Nach aktuellen Prognosen würde das Renteneintrittsalter bis 2041 um etwa ein halbes Jahr auf 67,5 Jahre steigen.
Die Maßnahme soll um eine soziale Härtefallregelung für gesundheitlich belastete Personen ergänzt werden. Neben den bestehenden Regelungen der Erwerbsminderungsrente schlägt die Kommission eine neue „Schutzrente“ vor. Sie soll berücksichtigen, dass gesundheitlich belastete Personen in rentennahen Jahrgängen teilweise nur schwer in einem neuen Berufsfeld Fuß fassen können. Vorgesehen ist, dass rentennahe Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in ihrem langjährigen Beruf weiterarbeiten können, nach entsprechender Gesundheitsprüfung vorzeitig in den Ruhestand gehen können: zwei Jahre früher ohne Abschläge, weitere drei Jahre früher mit Abschlägen. Voraussetzung sollen mindestens 35 Versicherungsjahre sein.
Auch wenn ein Rentensystem keine individuellen Einzelfallregelungen für jede Lebenssituation vornehmen kann, würden auf diese Weise gezielt Menschen in den Blick genommen, die viele Jahre in körperlich belastenden Berufen gearbeitet haben und aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können.
Insgesamt sollen die vorgeschlagenen Regelungen zum Renteneintritt dazu beitragen, das Rentensystem zu stabilisieren, indem sie den Anstieg der Beitragssätze und Bundeszuschüsse begrenzen und zugleich das Rentenniveau stärken.
Zu Ihrer Frage, ob ich die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung unterstütze: Ich halte den Vorschlag der Kommission grundsätzlich für einen nachvollziehbaren Ansatz, wenn die Anpassung moderat erfolgt und soziale Härten angemessen berücksichtigt werden. Gerade deshalb halte ich die vorgeschlagene Schutzrente für einen wichtigen Bestandteil des Gesamtkonzepts.
Zum Ehegattensplitting möchte ich klar sagen: Ich bin gegen eine Abschaffung des Ehegattensplittings. Eine Abschaffung würde viele Familien hart treffen und oftmals zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen. Zudem ist das Ehegattensplitting keine Pflicht. Familien, die dieses Modell nicht nutzen möchten, können sich bewusst anders entscheiden. Diese Entscheidungsfreiheit sollte erhalten bleiben.
Auch eine pauschale Abschaffung der Witwenrente lehne ich ab. Es gibt Überlegungen zum Rentensplitting, die Debatte hierzu ist jedoch noch nicht abschließend abgeschlossen. Deshalb halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für richtig, von einem Wegfall der Witwenrente zu sprechen.
Zur Familienversicherung möchte ich ebenfalls klarstellen: Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt in weitem Umfang erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben Kinder, Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehegatten und Lebenspartner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Für alle anderen mitversicherten Partner soll ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Dieser soll 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners betragen. Dies gilt auch, wenn die mitversicherte Person ihren Wohnsitz im Ausland hat und die Mitversicherung aus einem Sozialversicherungsabkommen, beispielsweise mit der Türkei, abgeleitet wird.
Ihre Entscheidung, Ihre acht Kinder zu Hause zu betreuen und gemeinsam mit Ihrem Mann die Verantwortung für Ihre Familie zu übernehmen, verdient aus meiner Sicht großen Respekt. Ich kann daher gut nachvollziehen, dass Sie die aktuellen Diskussionen über Veränderungen in der Familien- und Rentenpolitik besonders aufmerksam und kritisch verfolgen.
Auch Ihre Enttäuschung über die politische Entwicklung und über einzelne Entscheidungen der CDU nehme ich ernst. Gerade wenn man sich über viele Jahre mit einer Partei verbunden gefühlt und ihr Vertrauen entgegengebracht hat, können politische Entscheidungen, die den eigenen Vorstellungen widersprechen, besonders enttäuschend sein. Umso wichtiger ist es mir, Ihre Fragen offen und klar zu beantworten und Ihnen meine persönliche Haltung zu den von Ihnen angesprochenen Punkten darzulegen.
Wenn Sie darüber hinaus das persönliche Gespräch suchen oder weitere Fragen mit mir besprechen möchten, können Sie sich jederzeit gerne unter roland.theis.wk@bundestag.de oder telefonisch unter 06851 8060110 für eine Bürgersprechstunde anmelden. Ich würde mich freuen, mit Ihnen persönlich ins Gespräch zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Theis

