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Roger Beckamp
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Frage von Kevin M. •

Halten Sie die individuelle Impfentscheidung für einen Teil der westlichen Werte, und wie könnten diese verteidigt werden?

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Sehr geehrter Herr M.,
 

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt jegliche Impfpflicht – egal ob direkt oder indirekt - gegen COVID-19 entschieden ab. Ich persönlich teile diese Auffassung ebenfalls zu 100 Prozent!

Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG dar. Voraussetzung wäre damit die Verhältnismäßigkeit. Dafür müsste sie geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Genau diese Kriterien wären aber bei einer Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 keinesfalls erfüllt.

Die Einführung einer Impfpflicht gegen COVID-19 ist nicht erforderlich:

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. August 2021 wurde damit begründet, dass eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems nicht ausgeschlossen werden könne.

Der Deutsche Bundestag hat zwischenzeitlich aber festgestellt, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht.

Trotzdem wird nun auch die Vorbereitung einer Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht mit einer angeblich dramatischen Lage in unserem Gesundheitssystem begründet. Das geht aber an der Wirklichkeit vorbei.

Ausweislich der Daten des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist die Belegung der Intensivbetten bundesweit, aber auch auf Landesebene stabil. Regionale Engpässe können demnach offensichtlich durch Verlegungen ausgeglichen werden. Dies ist dem Register zufolge unabhängig von den SARS-CoV-2-Infektionswellen. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie beträgt die Belegung konstant etwa 20.000 Betten.

Selbst nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Lage in unserem Gesundheitssystem nicht so dramatisch, um der fortschreitenden Abnahme der gemeldeten Intensivbettenkapazitäten entgegenzuwirken. „Im Hinblick auf die bestehenden Reservekapazitäten im Rahmen der 7-Tage-Notfallreserve sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf, den Ausbau weiterer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu fördern.“

Die Einführung einer Impfpflicht gegen COVID-19 ist nicht geeignet:

Obwohl die Impfungen gegen COVID-19 gegen die Delta-Variante von SARS-CoV-2 noch eine Wirksamkeit von durchschnittlich noch 63.1 % gegen asymptomatische und 75.7 % gegen symptomatische Infektionen haben, korrelieren die entsprechenden Impfquoten verschiedener Staaten und Länder nicht mit den jeweiligen Inzidenzraten.

Entscheidender ist, dass in den Krankenhäusern auch Patienten mit COVID-19-Impfdurchbrüchen behandelt werden müssen. In der Kalenderwoche 50/2021 bis 1/2022 waren zum Beispiel 33,9 % der ins Krankenhaus aufgenommenen, bzw. 26,0 % der auf Intensivstationen betreuten, symptomatischen COVID-19-Patienten im Alter über 60 Jahren geimpft (grundimmunisiert).

Die Wirksamkeit der COVID-19-Impstoffe gegen die neue Omikron-Variante und insbesondere auch noch neueren Virus-Varianten ist dagegen noch weitgehend unklar.

Die Einführung einer Impfpflicht gegen COVID-19 ist nicht angemessen:

„Ungeimpfte Personen gefährden bei hohen Impfquoten in der Bevölkerung vornehmlich sich selbst“ teilte die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der AfD-Bundestagsfraktion mit. (Bundestagsdrucksache 19/29947)

Mit einer Impfpflicht das Grundrecht dieser Menschen zu verletzen, kann deshalb nicht angemessen sein.

Hinzu kommt, dass alle in Deutschland zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffe erst eine bedingte Zulassung haben. Das bedeutet, dass die Daten zur Nutzen-Risiko-Bilanz noch nicht vollständig sind und die entsprechende Evaluierung noch nicht abgeschlossen ist.

Aus all diesen Gründen lehnen wir eine Impfpflicht gegen COVID-19 entschieden ab.

Mit freundlichen Grüßen

Roger Beckamp

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