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Robin Thiedmann
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Frage von Bernhard W. •

Frage an Robin Thiedmann von Bernhard W. bezüglich Verbraucherschutz

Wie gedenken Sie, auf EU-Ebene weiter gegen den potentiellen Machtmissbrauch und das intransparente, massenhafte Sammeln von Nutzerdaten durch Internetkonzerne vorzugehen?

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Antwort von
Partei der Humanisten

Sehr geehrter Herr W.,

In unserem Grundsatzprogramm bekennen wir uns zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir wollen einen hohen Datenschutzstandard, der kontinuierlich den Erfordernissen angepasst und konsequent angewendet wird. Er muss zeitgemäß den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen und dabei transparent, verständlich und praktikabel sein. Die EU ist dabei die zentrale und maßgebende Stelle. Doch um diese Ansprüche erfüllen zu können, muss sie organisatorisch und finanziell besser ausgestattet werden.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Problem aufgezeigt: Die Absicht dahinter war gut, doch die Umsetzung eine Katastrophe. Mit der DSGVO hätte man explizit Bedingungen festlegen können, unter denen bestimmte Daten für bestimmte Zwecke und unter bestimmten Umständen unkompliziert verarbeitet werden können. Wer vor einem Fotografen posiert oder eine Visitenkarte auf der Messe verteilt, hat freiwillig einer Verarbeitung dieser Daten zugestimmt. Gleichzeitig könnten strenge Regeln zum Profiling und der Verarbeitung sensibler Daten weiter bestehen.

Immer kürzere Innovationszyklen und eine komplexer werdende Gesellschaft machen es unmöglich, eine Verordnung mit detaillierten Richtlinien zu beschließen, die mit dem technologischen Wandel mithalten kann. Die DSGVO bleibt sehr ungenau und spricht z. B. bei technischen Schutzmaßnahmen nur vom „Stand der Technik” (Artikel 32). Über die Auslegung sollen sich Juristen und Informatiker streiten. Dieses Dilemma könnte gelöst werden, wenn die EU ein dauerhaftes Expertengremium einrichten würde, das detaillierte und verbindliche Richtlinien im Rahmen einer allgemeinen Verordnung festlegt und diese kontinuierlich aktualisiert. Die regionalen Aufsichtsbehörden benötigen ausreichende personelle Ressourcen und Befugnisse, um proaktiv die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu überwachen und Unternehmen zu überprüfen.

In jedem Fall muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der EU Gesetzgebung verankert und umgesetzt werden. Dafür werde ich mich einsetzen.

Mit besten Grüßen

Robin Thiedmann