Portrait von Robert Habeck
Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
30 %
347 / 1155 Fragen beantwortet
Frage von Jens K. •

Ab 2024 planen Sie das Verbot des Neu-Einbaus von Öl- und Gasheizungen. Können Sie per Definition die "Reparatur" von einem "Komplett-Tausch" einer Öl- oder Gasheizung trennen / definieren?

Im Focus las ich:
"Habeck möchte das Gesetz nun vorziehen und den Einbau reiner Gas- und Ölheizungen schon ab 2024 verbieten. Hybrid-Lösungen dürften weiterhin installiert werden, sofern sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, außerdem dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen weiter betrieben und auch repariert werden. Nur, wenn sie komplett kaputt gehen, müssen sie durch eine umweltfreundlichere Variante ersetzt werden."

Was heißt das ganz konkret? Ich habe zum Beispiel eine Gas-Brennwerttherme als Wandgerät mit einem 60l-Wasserspeicher. Gilt es bereits als Totalausfall, wenn nur der Wasserspeicher ein Leck hat und getauscht werden müsste? Kann ich das Wandgerät ersetzen, wenn der Wasserspeicher intakt ist?
Was genau gilt als "Reparatur" und wann gilt eine Heizung als "komplett kaputt".

Eine genaue Definition dieser Begriffe würde sehr vielen Hausbesitzern Planungssicherheit geben, von der diese aufgrund ihrer Gesetzesvorlage weit entfernt sind.

Portrait von Robert Habeck
Antwort ausstehend von Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Robert Habeck
Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen