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Robert Habeck
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Frage von Volker T. •

Frage an Robert Habeck von Volker T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Habeck,
Es geht um die Impfung gegen SARS/COV-2. Derzeit wird ja diskutiert, ob in naher Zukunft ungeimpfte Personen nur noch eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben dürfen sollen. (Dazu der Berliner Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-ueber-impfpflicht-nimmt-wieder-fahrt-auf-uneinigkeit-bei-mehr-einschraenkungen-fuer-ungeimpfte/27453994.html und https://www.tagesspiegel.de/politik/streit-ueber-sonderrechte-fuer-immunisierte-muessen-ungeimpfte-bald-zurueckstehen/27451430.html)
Gleichzeitig gibt es meines Wissens keinen Impfstoff, der eine uneingeschränkte Zulassung beisitzt- alle derzeit in Deutschland verfügbaren Impfstoffe besitzen lediglich eine "beschränkte Zulassung" (Man könnte auch sagen "Pandemie-Sondergenehmigung"). Wie begründen würden Sie im Lichte dieser Tatsache einen mittelbaren Impfzwang? Wäre es nicht ehrlicher, direkt eine Impfpflicht parlamentarisch zu beschließen? Wie beurteilen Sie die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Idee?
Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wird hier oft als Argument für einen Druck zur Impfung benutzt- ist Ihnen eine Abwägung mit dem möglichen Gesundheitsrisiko durch die eingeschränkte Zulassung bekannt?
Mit freundlichen Grüssen
V. Tanner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine generelle Impfpflicht hält Robert Habeck für falsch und auch die Bundesregierung hat sich festgelegt, dass es sie nicht geben wird. Gleichwohl ist Robert Habeck der Meinung, dass sich alle Menschen impfen lassen sollten, für die ein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht und für die eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. Sie schützen damit nicht nur sich selbst vor einer schweren Erkrankung, sondern reduzieren auch das Erkrankungsrisiko für Menschen, für die kein Impfstoff zugelassen ist, die sich nicht impfen lassen können oder deren Impfschutz versagt.

Die bedingte Zulassung der EMA darf nicht verwechselt werden mit einer fehlenden Überprüfung von Nutzen und Risiko. Die EMA überprüft auch bei einer bedingten Zulassung Nutzen und Risiko. Sie ist im Falle der bislang zugelassenen Impfstoffe gegen Covid-19 zu einer positiven Nutzen-Risiko-Bewertung gelangt. Sie hat dabei auch den Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit des Impfstoffes in der Bevölkerung den möglichen Risiken durch weniger umfangreiche Daten gegenübergestellt. Bei einer bedingten Zulassung müssen die Hersteller laufend weitere Daten nachreichen, die bestätigen, dass die positive Nutzen-Risiko-Bewertung weiterhin besteht. Anderenfalls würde die EMA die Zulassung entziehen. Die bedingte Zulassung ist auch kein "Pandemie-Sonderweg", sondern wird immer dann angewendet, wenn es darum geht, nutzbringende Arzneimittel so schnell wie möglich, den Menschen zur Verfügung zu stellen. Bedingte Zulassungen sind sicher nicht in jeder Situation geeignet, im Falle einer weltweiten Epidemie mit inzwischen mehr als 4 Millionen Toten ist es jedoch absolut gerechtfertigt, eine lebensrettende Impfung so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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