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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Lars W. •

Wie stehen Sie zur Stellungnahme des "Deutscher Richterbund" (DRB) bezüglich des Referentenentwurfs BBesG vom 01.02.2023?

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,

wie stehen Sie zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf seitens des DRB?

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der DRB führt detailgenau aus, warum der Entwurf grob fehlerhaft bzw. rechtswidrig ist.

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

 

vielen Dank für Ihr Interesse am Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG).

 

Das BMI hat dabei in seinem den Ressorts und Verbänden am 31. Januar 2023 übersandten Gesetzentwurf den Vorgaben des BVerfG zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wie folgt Rechnung getragen:

 

1.       Hebung des Eingangsamts und der ersten Erfahrungsstufe im einfachen Dienst auf A 4, Stufe 5 (mit Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen Dienst und mittleren Dienst),

 

2.      Anhebung der Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder auf 90% sowie für den Alimentationsberechtigten bereits ab dem 1. Kind auf 70% und

 

3.      Gewährung eines vom Familienstand bzw. von der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder abhängigen alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der regionale Gegebenheiten (Unterkunftskosten) berücksichtigt und kontinuierlich über alle Besoldungsgruppen abgeschmolzen wird.

 

Zu diesem Gesetzesentwurf haben die Verbände, so auch der Deutsche Richterbund (DRB), Stellung genommen und hierbei auch kritische Bewertungen abgegeben. Es ist im weiteren Verfahren verpflichtend vorgesehen, dass ein Beteiligungsgespräch durchgeführt wird, in dessen Rahmen die Anliegen der Verbände mit dem BMI diskutiert werden. Dort werden auch die Punkte des DRB eingehend erörtert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

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