Wie stehen Sie zu Abschiebungen trotz positiven Votums der Härtefallkommission und zum Vollzug von Abschiebungen aus geschützten Räumen, wie Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Kinderheimen?
Hallo Herr Stahl,
geschützte Räume müssen solche bleiben. Härtefallkommission kann und soll Empfehlungen geben, die sollten auch i.d.R. dann den Ausschlag geben. Sollte allerdings - im Fall der Fälle - ein ordentliches Gericht trotz sorgfältiger Abwägung (!) zu einem anderen Schluss kommen, dann muss das nach meinem Verständnis auch gelten.
LG

