die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da an Abgeordnete nur sog. Entschädigungen ausgezahlt werden, erhalten sie keine Energiepreispauschale.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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