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Renate Künast
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Frage von Angela W. •

Wie stehen Sie zu der Übernahme der Leitung des Ausschusses für Verfassungsschutz durch die AfD? Wie kann das verhindert werden?

Sehr geehrte Frau Kynast, auch Wirxerrden permanent von Faschisten und Gegnern der BRD verbal angegriffen. Kann es sein, dass man gerade solchen Leuten ein Werkzeug in die Hand gibt, ihren eigenen Beobachtungsstatus zu kontrollieren? Ich glsube nicht. Was werden Die dagegen tun?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist die Regelung des Vorsitzes der Ausschüsse im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen. Daraus folgt in parlamentarischer Tradition, dass alle Fraktionen gemäß ihrer Größe ein Vorschlagsrecht für den Vorsitz der jeweiligen Ausschüsse haben. Davon bleibt allerdings unangetastet, dass jede*r Bundestagsabgeordnete*r gemäß Art. 38 des Grundgesetzes nur dem eigenen Gewissen unterworfen ist und frei ist, eine Person zu wählen oder nicht eben nicht.

Freundliche Grüße

Team Renate Künast

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