
(...) In Bayern fördern wird den Ausbau der Kinderbetreuung in einer großen Bandbreite von der Tagesmutter bis hin zur Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten ungedeckelt. Das heißt, jeder Betreuungsplatz für ein Kind, dessen Bedarf von der Kommune festgestellt ist, wird gefördert nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. (...)