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Renate Dodell
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Renate Dodell von Wolfgang S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dodell,

meine Tochter besucht im kommenden Schuljahr die Abschlussklasse der Berufsoberschule. Die Fahrtkosten zur Schule müssen wir größtenteils selbst tragen. Es wird nur der Betrag erstattet, der die sog. Familienbelastungsgrenze von bisher 370 € übersteigt.

Zum 01.08.2008 hat der Landtag (uns somit auch Sie als stellvertretende Fraktionsvorsitzende) diese Familienbelastungsgrenze heimlich, still und leise um 25 € erhöht auf nunmehr 395 €!

Es heißt doch in ihrem Wahlslogan, die Familien in Bayern entlasten! Gehört dazu auch die Erhöhung der wie der Name schon sagt sog. "Familienbelastungsgrenze"?

Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma tätig, zweifacher Vater und meine Frau arbeitet auch nur halbtags. Soll man aufgrund hoher Kostspieligkeiten seinem Kind dem Besuch einer weiterführenden Schule deshalb verwehren? soviel zu den gleichen Bildungschancen in Bayern!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ströhl,

Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Der Gesetzgeber hat in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 SchKfrG geregelt, dass die Familienbelastungsgrenze durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus automatisch anzupassen ist, wenn der Verbraucherpreisindex für Bayern seit der letzten Anpassung um mehr als 5 % gestiegen ist. Die letzte Anpassung erfolgte im März 2005, seitdem hat sich der Lebenshaltungsindex um 6,9 % erhöht. Dies ergibt einen Anstieg der Familienbelastungsgrenze um 25 ?. Die Erhöhung war somit in § 7 der Verordnung zur Änderung der Schülerbeförderungsverordnung vom 4. Juli 2008 zu Beginn des Schuljahrs 2008/2009 zum 1. August 2008 - ohne direkte Beteiligung des Gesetzgebers zu diesem Zeitpunkt - umzusetzen.

Diese Anpassungsregelung wurde inhaltlich bereits mit Art. 10 des Haushaltsgesetzes 2001/2002 vom 22. Dezember 2000 eingeführt. Mit der Regelung der Dynamisierung der Familienbelastungsgrenze sollte eine stetige Anpassung an künftige Kostensteigerungen ermöglicht werden.

Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der Vorschriften über die Schülerbeförderung für Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 ein Anspruch auf die notwendige Beförderung zur nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg länger als 2 km (bis zur Jahrgangsstufe 4) bzw. 3 km (ab der Jahrgangsstufe 5) ist. In diesen Fällen fallen für die Eltern keinerlei Kosten für die Schülerbeförderung an.

Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Ersatz der Schulwegkosten zur nächstgelegenen Schule, die eine Familienbelastungsgrenze von jetzt 395 € pro Jahr übersteigen. In die Berechnung der Familienbelastungsgrenze fließen die Gesamtkosten der Schülerbeförderung aller Kinder einer Familie ein, d. h. bereits hier werden Familien mit mehr als einem Kind berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es Härtefallregelungen für kinderreiche Familien (Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder) und für sozial schwache Familien, die Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Für diesen Personenkreis entfällt die Pflicht zur Eigenbeteiligung an den Schulwegkosten und diese werden in vollem Umfang erstattet.

Sie sehen also, dass keineswegs aufgrund der Kosten der Besuch einer weiterführenden Schule verwehrt ist. Bei all diesen Fragen sind entsprechende Sozialklauseln eingefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Dodell

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ströhl,

ich möchte zu Ihrer Frage noch ergänzen, dass Sie für Ihre Tochter BaföG beantragen können.

Schüler der BOS, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung sowie eine einjährige Berufstätigkeit oder eine vierjährige Berufstätigkeit (ohne Berufsabschluss) vorweisen können, erhalten eigenständig elternunabhängiges BaföG.
Ansonsten kann man auch Antrag auch BaföG stellen, das dann von der Höhe des Einkommens der Eltern abhängt.
Bitte erkundigen Sie sich beim Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt Weilheim-Schongau.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Dodell