
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich zur Ansiedlung von SVOLT geäußert und klargestellt, dass alle Bedingungen gemäß Schutzgebietsverordnung vollständig eingehalten werden, um sämtliche Gefährdungen des Bodens auszuschließen.
SPD-Landtagsfraktion/Tom Gundelwein
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich zur Ansiedlung von SVOLT geäußert und klargestellt, dass alle Bedingungen gemäß Schutzgebietsverordnung vollständig eingehalten werden, um sämtliche Gefährdungen des Bodens auszuschließen.
Wie viele Transporte zwischen den Standorten in Überherrn und Heusweiler notwendig sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Auch das Saarland arbeitet seit Ende 2019 im Bereich Grundwasser an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt mit.
Derzeit liegen noch keine Genehmigungsanträge der Firma SVOLT vor.
Die Beibehaltung der flächendeckenden Fuchsjagd ist allein, wie bereits beschrieben, im Sinne der Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten (Tollwut, Räude, Staupe, Fuchsbandwurm) erforderlich.
Das Saarland arbeitet an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt, mit.