Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Anton B. •

Frage an Reinhard Brandl von Anton B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Grundgesetzänderung im Eilverfahren!

Wie die taz heute berichtet, will die große Koalition ihre Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen.

Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006.

Das Motiv liegt auf der Hand. SPD und auch Grüne, die beide die Möglichkeit hätten, die Autobahnprivatisierung im Bundesrat zu verhindern, wollen offenbar vor ihren jeweiligen Programmparteitagen im Juni vollendete Tatsachen schaffen. Die Parteioberen haben ganz offenbar Angst vor Ihrer Basis.

Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen? Ihnen ist doch bewußt dass das Volk dagegen ist das Grundgesetz für ÖPP und Privatisierung des Strassennetzes jeglicher Art zu ändern. Leider habe ich Sie dazu telefonisch nicht erreicht.

Mit freundlichen Grüßen des CSU Mitglieds,
Anton

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bleiziffer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft vom 01. Juni 2017, die ich Ihnen gerne beantworte.

Eine Privatisierung von Autobahnen war nicht Ziel des Gesetzesvorhabens. Im Gegenteil, es wurde sogar im Grundgesetz festgehalten, dass der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der neuen Infrastrukturgesellschaft ist. Auch in den Begleitgesetzen ist festgeschrieben, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Es ist wichtig in der Diskussion zwischen dem Eigentum (an der Gesellschaft und der Infrastruktur) und der Finanzierung (von einzelnen Projekten) zu unterscheiden. Die von Ihnen angesprochenen öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) fallen in den Bereich der Finanzierung und waren nur am Rande Gegenstand der Gesetzesänderungen. Solche Projekte waren bisher schon möglich. Wir haben den rechtlichen Rahmen dafür nur konkretisiert.

Es handelt sich bei diesen Gesetzesänderungen nicht um ein Eilverfahren. Der Grundsatzbeschluss dazu wurde von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2016 getroffen. Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 darüber abgestimmt. Danach haben wir das Vorhaben im Parlament intensiv beraten und dazu auch eine Anhörung durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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