Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Beate B. •

Frage an Reinhard Brandl von Beate B. bezüglich Kultur

Hallo Herr Brandl,

Sie haben sich mittels Abstimmung für eine Beschneidung von männlichen Babys aus religiösen Gründen stark gemacht.

Warum?

Sie - als vermutlich katholischer Christ - gehören einer Kirche an, die eine "Pille danach" nicht zulässt, diese Pille verbietet und ächtet - eine Pille, die auch dann eingenommen wird, wenn noch nicht einmal eine Befruchtung der Eizelle durch die Samenzelle stattgefunden hat.

Dies wird begründet mit der besonderen Schutzwürdigkeit eines Kleinstwesen - egal ob dieses bereits existiert oder nicht.

Warum ist ein männlicher Säugling in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht schutzwürdig?

Warum unterstützen Sie - als katholischer Christ - solches Gedankengut?

Herzlichen Dank für Ihre sicher interessante Antwort im voraus.

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Buheitel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Februar 2013 zur Beschneidung von Jungen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 07. Mai 2012 kam es zu erheblichen Verunsicherungen bei jüdischen und muslimischen Gläubigen in Deutschland. Aus diesem Grund wurde eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches notwendig, durch die geklärt wird, dass die weltweit erlaubte Beschneidung von Jungen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland weiterhin zulässig bleibt.

Sie sprechen mit Ihrer Frage insbesondere die Wahrung des Kindeswohls an, die Sie durch das neue Gesetz gefährdet sehen. Wir standen vor der Herausforderung, das Gleichgewicht zwischen dem Elternrecht, dem Kindeswohl und der Religionsfreiheit zu wahren. Ich habe dem Gesetzentwurf im vergangenen Dezember vor allem deshalb zugestimmt, da ich die Überzeugung vertrete, dass die Erziehung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung der Eltern liegen soll. Daher halte ich es für richtig, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Kindes einwilligen können. Zu den Voraussetzungen zählen u. a. eine fachgerechte Durchführung der Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, eine ausführliche Aufklärung sowie die Sicherstellung einer effektiven Schmerzbehandlung. Darüber hinaus muss der Kindeswille beachtet werden, sofern er bereits gebildet werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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