Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Markus H. •

Frage an Reinhard Brandl von Markus H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandl,
da Sie als Abgeordneter nach besten Wissen und Gewissen in dieser Frage mit "JA" gestimmt haben können Sie mir sicherlich folgende Fragen beantworten:
1. Was ist mit der Endlagerung des bereits vorhanden, sowie durch die Laufzeitverlängerung hinzukommenden Atommülls? Meines Wissens nach hat noch kein Land dieser Erde, dass die Atomkraft nutzt, eine endgültige Lösung für dieses nicht unerhebliche Problem. Da Sie für die Atomkraft gestimmt haben, wissen Sie sicherlich mehr als ich und können diese Frage beantworten.
2. Wie erfolgt die Kennzeichnung unseres mittel- und hochradioaktiven Abfalls, sodass nachfolgende Generationen vor der Gefährlichkeit dieser Stoffe sicher gewarnt werden können? Ich möchte diese Frage noch kurz erläutern. Zum Thema Kennzeichnung möchte ich bewusst machen, dass ein schriftliche bzw. symbolische Kennzeichnung sehr unzureichend ist. Ein kleines Beispiel: Jeder kennt die Lilie, eine schöne Blume, doch wer kennt die Symbolik, die hinter ihr steht? Noch vor 150 Jahren war es allgemein bekannt, dass die Lilie die Blume des Todes, aber auch die Blume der Reinheit ist. Heute weiß das fast niemand mehr. Wir sprechen hier von 150 Jahren. Bei der Kennzeichnung von Atommüll reden wir von ganz anderen Dimensionen. Die Halbwertszeit unseres Atommülls beträgt ca. 2400 Jahre, bis sich die Strahlung auf ein unkritisches Niveau abgebaut hat dauert es 240 000 Jahre.
3. Können Sie mit Sicherheit sagen, dass die Brennelementesteuer ausschließlich aus den Gewinnen der Energiekonzerne finanziert wird und nicht auf den Endverbraucher umgelegt wird?
4. Wie soll wir unseren Kindern einmal erklären, was wir Ihnen mit unseren AKW´s angetan haben?
Ich erwarte mit Spannung Ihre Antworten auf meine Fragen Herr Brandl.
Ich wünsche Ihnen und Ihren 1200 nachfolgenden Generationen eine "strahlende" Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen

Markus Heil

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heil,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03. Januar 2011.

Ich bin mir meiner Verantwortung als Abgeordneter sowohl für die heutige, als auch für die kommenden Generationen sehr wohl bewusst und habe vor diesem Hintergrund für das Energiekonzept der Bundesregierung gestimmt. Es verbindet beides. Auf der einen Seite das Ziel in unserem Land für eine sichere, klimafreundliche und wirtschaftliche Energieversorgung zu sorgen, auf der anderen Seite die Belastung kommender Generationen zu minimieren.

Die Entscheidung aus der Kernenergie auszusteigen ist im Energiekonzept festgeschrieben. In Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen, so dass ihr Anteil am Energieverbrauch im Jahr 2030 30 Prozent und im Jahr 2050 60 Prozent betragen wird. An der Stromversorgung soll der Anteil sogar auf 50 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2050 steigen.

Vor diesem Hintergrund ist für uns die Kernenergie im Energiekonzept als Brücke in das regenerative Zeitalter definiert. Ich bin überzeugt, dass eine verantwortungsbewusste Politik nicht die Augen vor der Realität verschließen darf. Solange die Infrastruktur für die überwiegende Versorgung durch erneuerbare Energien noch fehlt – solange wir also nicht genügend Netze aufgebaut haben oder über ausreichende Speichermöglichkeiten verfügen – brauchen wir die Kernenergie als Brückentechnologie. Dabei bleibt es aber beim Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien. Wenn Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird, haben andere Erzeugungsformen zurückzustehen.

Zu Ihrer Frage bzgl. der Endlagerung teile ich grundlegend Ihre Auffassung. Im Jahr 2000 wurde für Gorleben unter der rot-grünen Bundesregierung ein Erkundungsstopp verhängt und seitdem ist nichts mehr passiert. Übrigens auch nicht für den bereits vorhandenen Atommüll. Deswegen wurde der Erkundungsstopp nun aufgehoben und bis 2012 wird ergebnisoffen überprüft, ob Gorleben geeignet ist oder nicht.

Für die Jahre 2011 bis 2016 wird eine Brennelementesteuer eingeführt, die zu Einnahmen von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr führen wird. Ergänzend dazu leisten die Kraftwerksbetreiber Sonderzahlungen für diesen Zeitraum. Ab 2017 werden die vier großen Energieversorger 9 Euro je MWh Kernenergiestrom, der aus der Laufzeitverlängerung resultiert, als Gewinnabschöpfung an ein Sondervermögen des Bundes abführen. Nur so können aus diesem Fonds Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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