Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Christian M. •

Frage an Reinhard Brandl von Christian M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Brandl,

können Sie mir eventuell weiterhelfen als bayerischer Abgeordneter im Bildungsausschuss

Warum ist ein Studium an der Open University in England nicht Bafög fähig? Alternativ warum ist kein Studienkredit über die KFW möglich?

In der Datenbank „anabin“ der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der KMK wird die Open University als „Hochschule, H+“ geführt und damit identisch mit der Klassifikation der Universitäten Oxford und Cambridge.

Desweiteren ist es dort genauso möglich "Vollzeit" als Fernstudent zu studieren.

Gruß
Christian M.

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mahr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. September 2010.

Grundsätzlich können neben Präsenzausbildungen auch Fernstudiengänge an Hochschulen nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland nach dem BAföG gefördert werden, soweit sie in Vollzeitform angeboten werden und die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine ausländische Fernhochschule, die keine nach deutschem Recht staatliche Hochschule ist, muss dabei als einer staatlichen Hochschule gleichwertig anerkannt sein (§ 2 Abs. 2 BAföG). Damit eine Hochschule als gleichwertig im Sinne des BAföG anerkannt werden kann, muss sie eine Hochschulzugangsberechtigung oder gleichwertige Zugangsqualifikation von den Bewerbern verlangen. Ein solcher Nachweis ermöglicht es, die Eignung der Bewerber zur Hochschulausbildung im Vorfeld festzustellen. Das BAföG ist nämlich so konzipiert, dass die Ausbildungsförderung nur dann erteilt wird, wenn bereits zu Beginn der Ausbildung und der Förderung zu erwarten ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird.

Das setzt voraus, dass sie von den Bewerbern eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine gleichwertige Zugangsqualifikation verlangt. Ein solcher Nachweis gewährleistet die im deutschen BAföG unverzichtbare, grundsätzlich positive Eignungsprognose, dass der Bewerber voraussichtlich die Hochschulausbildung in für die Förderungsdauer maßgeblicher Zeit wird erfolgreich abschließen können. Das BAföG ist so konzipiert, dass die Ausbildungsförderung nur erteilt wird, wenn bereits zu Beginn der Ausbildung und der Förderung zu erwarten ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird (§ 9 Abs. 1 BAföG). Dabei kann es naturgemäß nicht auf die Hochschulzugangsberechtigung oder eine vergleichbare Prognose-Grundlage hinsichtlich der Eignung verzichten.

Bei der Open University handelt es sich aber gerade um eine im weiten Sinne „offene Universität“, insoweit als für die Einschreibung in die grundständigen Studiengänge keinerlei konkretisierter Eignungsbeleg gefordert wird. Zudem können die Studienzeiten in der Regel beliebig, ganz nach persönlichen Bedürfnissen, Ausbildungsengagement und Motivation ausgedehnt werden. Eine solcherart offene Zulassung zum Studium ohne jeden Eignungsbeleg und ohne eine im Vorfeld bestimmbare Ausbildungsdauer lässt eine Eignungsfeststellung letztlich nur ex post zu und schließt daher nach derzeitiger deutscher Rechtslage eine Gleichwertigkeitsfeststellung und damit eine zwingend studienzeitabhängige Förderung nach dem BAföG aus. Dies gilt sowohl für inländische wie für ausländische Fernstudiengänge, so dass insoweit keinerlei EU-rechtlich relevanten Grundfreiheiten berührt sind.

Ein KfW-Studienkredit kann für ein Studium an einer ausländischen Hochschule dann gewährt werden, wenn es sich um ein zeitlich befristetes Studium im Rahmen eines Hochschulstudiums in Deutschland handelt. Ein Studienkredit für ein vollständiges Auslandsstudium wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der KfW-Studienkredit, der erst im Jahr 2006 eingeführt wurde, ein neuartiges Instrument zur Bildungsfinanzierung ist, mit dem zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollten. Darum war der KfW bei der Ausgestaltung dieses ohne zusätzliche Mittel des Bundes angebotenen Programms daran gelegen, besondere Fallkonstellationen auszuschließen, die komplexere Bewertungen, auch hinsichtlich des Ausfallrisikos, erforderlich machen. Eine Weiterentwicklung des KfW-Studienkredits wird in der KfW diskutiert, einschließlich der Möglichkeit, die Studienkredite auch für Auslandsstudierende nutzbar zu machen. Umfassende Bewertungen sind jedoch erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse einer Evaluierung möglich, die derzeit von der KfW durchgeführt wird.

Übrigens bietet neben den von der KfW und auch von privaten Banken mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und Konditionen angebotenen Studien- und Bildungskrediten auch die Open University selbst Beratung zu möglichen Finanzierungshilfen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Open University unter http://www3.open.ac.uk/study/explained/financial-support.shtml .

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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