Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Erich N. •

Frage an Reinhard Brandl von Erich N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,

ich hätte eine kurze Frage an Sie. Sie kennen doch sicher auch die jüngsten Aktionen des "Büros für antimilitaristische Maßnahmen" (BamM), http://www.bamm.de/. Klicken Sie einfach kurz auf die Internetadresse und schauen sich nur kurz die erste Seite an. Das Schweinekopfbild sagt eigentlich alles aus. Die Mitglieder wollen sich am Ehrenmal der Bundeswehr treffen und "Schampus saufen", wenn ein deutscher Soldat im Einsatz fällt.

Hierzu meine Frage: Polizisten sind in Deutschland ordentlich durch Gesetze geschützt (Beamtenbeleidigung). Sehen Sie eine Möglichkeit oder sogar Notwendigkeit auch Soldaten vor solchen geschmacklosen und menschenverachtenden Aktionen gesetzlich zu schützen? Würden Sie so ein Gesetz befürworten und dies als einen ersten Schritt für die gesellschaftliche Akzeptanz der Soldaten in Deutschland charakterisieren?

Mit freundlichen Grüßen

E. Nolte

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Nolte,

vielen Dank für Ihre Frage vom 04. März 2010. Sie sprechen in Ihrer Anfrage den Schutz der Persönlichkeitsrechte von deutschen Soldaten an.

Ich verurteile Aktionen, wie solche, die von den „Büros für antimilitaristische Maßnahmen“ derzeit und in jüngster Vergangenheit durchgeführt und propagiert werden. Solche Aktionen müssen konsequent und rigide juristisch verfolgt werden. Für mich ist die gesellschaftliche Akzeptanz des Dienstes der deutschen Soldaten ein persönliches Anliegen.

Der Schutz der deutschen Soldaten vor geschmacklosen Veranstaltungen dieser Art ist im momentanen deutschen Recht bereits gegeben. In den Paragraphen 185 bis 200 des Strafgesetzbuches ist der Tatbestand der Beleidigung geregelt. Im Bezug auf die von Ihnen angesprochene Aktion wären in diesem Falle der §189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) und der §194 (3) StGB die entscheidenden Paragraphen. Der letztgenannte Paragraph nennt die deutschen Soldaten explizit. Beleidigung kann nach deutschem Recht jedoch nur auf Antrag juristisch verfolgt werden.

Gegen die Organisatoren der Aktion „Tag Y“ wird bereits juristisch vorgegangen. Mehrere zivile Initiativen, unter anderem der Reservistenverband der Bundeswehr, haben eine Klage angestrebt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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