Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Stephan R. •

Frage an Reinhard Brandl von Stephan R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,

mit dem Abstimmungsergebnis, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht zu verlängern, hat sich offenbar eine Gruppe durchgesetzt, die aufgrund ihres politischen Engagements dem Versuch einer parteipolitischen Einflussnahme auf die ZDF-Leitung nicht gänzlich unverdächtig ist.

Für mich persönlich stellt sich die Frage, inwieweit dieser Vorgang einen ersten kleinen Schritt zur Unterwanderung der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und damit der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit darstellt.

Herr Dr. Brandl, wie bewerten Sie diesen Vorgang und was werden Sie künftig tun, um auch in Zukunft die im Grundgesetz gewährleistete Rundfunkfreiheit zu wahren?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Reichelt

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reichelt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06. Dezember 2009. Auch ich empfinde die aktuelle Diskussion über die Vorgänge beim ZDF als sehr unglücklich und hätte mir gewünscht, dass diese Form der Eskalation vermieden wird. Eine Unterwanderung der Rundfunkfreiheit sehe ich in diesem Fall jedoch nicht.

Die Rundfunkfreiheit ist in Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Dort heißt es:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Der ZDF-Chefredakteur wird im Einvernehmen mit dem Intendanten vom ZDF-Verwaltungsrat berufen. Dem Verwaltungsrat gehören 14 Mitglieder an, davon fünf Vertreter der Länder und ein Vertreter des Bundes. Weitere acht Mitglieder werden vom Fernsehrat gewählt und dürfen weder in eine Regierung noch in eine gesetzgebende Körperschaft eingebunden sein. Der Verwaltungsrat ist in Bezug auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge der Länder bzw. durch Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten legitimiert.

Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Nikolaus Brender vor fünf Jahren zugestimmt. Am 27. November 2009 konnte Nikolaus Brender die notwendige Drei-Fünftel-Mehrheit nicht erreichen. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, halte ich für gerechtfertigt. Dies gehört zur Aufsichtspflicht des Verwaltungsrates. Vor diesem Hintergrund war seine damalige Entscheidung zugunsten Nikolaus Brenders genauso verfassungsmäßig wie die Entscheidung vom 27. November 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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