meiner Kenntnis nach ist „Integrationsbeauftragte“ zwar mitunter eine Amtsbezeichnung in Deutschland, jedoch kein an sich geschützter Begriff. Somit steht es jedem offen, sich als solche*r zu bezeichnen, der*die bei Integrationsprozessen berät oder begleitet.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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