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Rebecca Lenhard
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Frage von Prof. Dr. Thomas C. •

Sollte der Leistungsteil dienstlicher Beurteilungen nach der Maxime ‚Leistung = Arbeit : Zeit‘ ausgerichtet und der Befähigungsteil primär auf die Ergebnisse von IQ-Tests gestützt werden?

Der Öffentliche Dienst in Deutschland erscheint leistungsschwach, was sich z. Zt. dramatisch am Beispiel der Bundeswehr zeigt: Trotz vierthöchster Verteidigungsausgaben im internationalen Vergleich liegt die Kampfkraft der Bundeswehr allenfalls auf Platz 14 (Quelle: STATISTA, akt. Veröffentlichungen).

Die Beförderungen und damit die Besetzung von Schlüsselpositionen im Öffentlichen Dienst sind weitgehend abhängig von den Ergebnissen dienstlicher Beurteilungen. Hier wird seit langem gemutmaßt, infolge politisch bedingter Ämterpatronage werde nicht hinreichend objektiv gewertet (instruktiv Nokiel, DÖD 2021 S. 116 - 121; von Arnim, DVBl 2021 S. 481 - 490; Bochmann, ZBR 2023 S. 325 - 340).

Könnte die Stützung dienstlicher Beurteilungen auf annähernd objektiv messbare Parameter diesem Eindruck entgegen wirken?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Frage.

Beförderungen müssen gemäß Art. 33 Abs. 2 GG bereits jetzt nach objektiven Kriterien im Sinne des Grundsatzes der Bestenauslese erfolgen. Sogenannte Ämterpatronage verstößt gegen diesen Grundsatz. Das dort enthaltende Leistungsprinzip beinhaltet unter anderem das Konzept der Befähigung. Die Befähigung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind. Konkret bedeutet dies, das auf entsprechender Vorbildung und ggf. Berufstätigkeit beruhende fachliche, aber auch allgemeine Wissen, Erfahrungsgut und das berufliche Können. Die fachliche Leistung beinhaltet insbesondere die Arbeitsergebnisse, die praktische Arbeitsweise, das Arbeitsverhalten oder das Führungsverhalten.
Den Leistungsteil dienstlicher Beurteilungen nach der Maxime ‚Leistung = Arbeit : Zeit‘ oder den Befähigungsteil primär auf die Ergebnisse von IQ-Tests zu stützen würde der Komplexität des Sachverhalts nicht gerecht werden.

Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, dass die Beförderungen auch in der Praxis stets nach objektiven Kriterien erfolgen. Zusätzlich müssen die Bewertungskriterien und Entscheidungen für die Beförderung aber auch transparent kommuniziert werden.

Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir Grüne uns unter anderem für eine Änderung der Laufbahnverordnung eingesetzt und werden dieses Ziel weiter verfolgen, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.
Es ist wichtig, dass wir das Beamtenrecht, das Recht des Öffentlichen Dienstes, an die Gegebenheiten der Zeit und Herausforderungen der Zukunft anpassen. Eine dauerhaft gesicherte und leistungsfähige Verwaltung ist von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen.

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